11.02.2016, 10:52
Hallo Michael,
der Rahmenüberhang hinter der Hinterachse bis zur Anhängekupplung bildet quasi einen Hebel mit dem die Anhängelast Kräfte auf das Zugfahrzeug überträgt.
Großer Überhang: großer Hebel x kleine Anhängelast = Wirkung
kurzer Überhang: kleiner Hebel x große Anhängelast = Wirkung
Die Wirkung spürt man deutlich, wenn man mit großer Anhängelast und Schwung in einen Kreisverkehr fährt und dann schlagartig vom Gas geht oder die Motorbremse betätigt. Das Prinzip nennt sich Klappmesser. Der Anhänger schiebt - das Gespann knickt ein.
Die zulässige Anhängelast ist von zwei Seiten her definiert:
Vom Hersteller und vom Gesetzgeber.
Bei der Zulassung und den Anhängelasten besteht ein großer Unterschied zwischen Lkw und Zugmaschine:
Lkw:
Pritschengröße nicht beschränkt
Motorleistung mindestens 5 kW/t des Gesamtzuggewichtes
(Daher kommen die 25t Gesamtzug bzw. 14,8t Anhängelast beim "L")
Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen bei Lkw (bzw. Gesamtzug) > 7,5t
max. 1 Anhänger
Zugmaschine:
Pritschenlänge (Hilfsladefläche!) max. 1,4 x Spurweite VA
Motorleistung mindestens 2,2 kW/t des Gesamtzuggewichtes
Nutzlast max. 0,4 x zGG
Anhängelast muß min 1,5 x zGG betragen
Kein Sonntagsfahrverbot
Es dürfen bis zu 2 Anhänger mitgeführt werden (Gesamtlänge max. 18,75 m)
An dem "L" und einer großen Pritsche ist ja grundsätzlich nichts auszusetzen. Ist es denn eine Kipppritsche? Oder willst Du mit dem Hand-Bagger (=Schaufel) abladen?
Ansonsten ist die "L" Variante als Lkw für die Landwirtschaft wenig geeignet.
beste Grüße
Wulf
der Rahmenüberhang hinter der Hinterachse bis zur Anhängekupplung bildet quasi einen Hebel mit dem die Anhängelast Kräfte auf das Zugfahrzeug überträgt.
Großer Überhang: großer Hebel x kleine Anhängelast = Wirkung
kurzer Überhang: kleiner Hebel x große Anhängelast = Wirkung
Die Wirkung spürt man deutlich, wenn man mit großer Anhängelast und Schwung in einen Kreisverkehr fährt und dann schlagartig vom Gas geht oder die Motorbremse betätigt. Das Prinzip nennt sich Klappmesser. Der Anhänger schiebt - das Gespann knickt ein.
Die zulässige Anhängelast ist von zwei Seiten her definiert:
Vom Hersteller und vom Gesetzgeber.
Bei der Zulassung und den Anhängelasten besteht ein großer Unterschied zwischen Lkw und Zugmaschine:
Lkw:
Pritschengröße nicht beschränkt
Motorleistung mindestens 5 kW/t des Gesamtzuggewichtes
(Daher kommen die 25t Gesamtzug bzw. 14,8t Anhängelast beim "L")
Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen bei Lkw (bzw. Gesamtzug) > 7,5t
max. 1 Anhänger
Zugmaschine:
Pritschenlänge (Hilfsladefläche!) max. 1,4 x Spurweite VA
Motorleistung mindestens 2,2 kW/t des Gesamtzuggewichtes
Nutzlast max. 0,4 x zGG
Anhängelast muß min 1,5 x zGG betragen
Kein Sonntagsfahrverbot
Es dürfen bis zu 2 Anhänger mitgeführt werden (Gesamtlänge max. 18,75 m)
An dem "L" und einer großen Pritsche ist ja grundsätzlich nichts auszusetzen. Ist es denn eine Kipppritsche? Oder willst Du mit dem Hand-Bagger (=Schaufel) abladen?
Ansonsten ist die "L" Variante als Lkw für die Landwirtschaft wenig geeignet.
beste Grüße
Wulf