Wann Pferdemist im Grünland ausbringen ?
#1
YTRAC04 

Hallo,
und ein frohes neues Jahr noch.

Ich habe mal eine Frage im Bezug auf das ausbringen von Pferdemist. Im Internet gibt es zwar viel Informationen, manches ist aber wiedersprüchlich und darüber hinaus kommen noch die gesetzlichen Regelungen dazu. In meinem Fall fällt Strohmist von ca. 12 Pferden an. Dieser wird ca.1 Jahr gelagert wegen dem hohen Strohanteil. Da ich nur Grünland habe wird der Vorjahresmist NUR auf den Mähweiden ausgebracht. Im Normalfall wäre für mich jetzt der richtige Zeitpunkt, da solange wie möglich die Zeit zwischen mähen und ausbringen liegen sollte. Aber der effekt der Düngung ist logischerweise nicht gut außerdem sollte auf gefrorenem Boden keine Düngung erfolgen ( ist auch verboten ). Wobei für mich viel wichtiger ist das der Kram weg ist und ich nicht die Wiesen verfahre bzw. noch Bestandteile im Heu finde.
Vielleicht gibt es hier im Forum Leute die auch das Problem haben und mich würde interessieren wie ihr das macht. Natürlich erfolgt die Ausbringung sehr dünn und die Wiesen werden im Frühjahr abgeschleppt.
Ich wollte vielleicht dieses Jahr nach dem zweiten Schnitt bei mir Ende August dann den Mist schon ausbringen.
Wie gesagt vielleicht ist die Frage blöd, aber da ich das nur im Nebenerwerb betreibe kann ich da noch eine Menge lernen!

Gruss Michael
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#2

Hallo,

das Ausbringen von Mist und Kompost unterliegt nicht der Sperrfrist, wie bei Gülle, und darf auch bei Frost ausgebracht werden. Wie du schon geschrieben hast, ist es wichtig den Mist verroten zu lassen und erst dann auf Grünland auszubringen. Eine exakte Verteilung ist hierbei anzuraten. Evtl. nachher noch mit Striegel oder Schleppe frühzeitig einarbeiten. Der Stickstoff, der im Mist enthalten ist, wirkt sehr langsam.

Gruß
Andreas

MBtrac - ein bissl mehr geht immer!
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#3

Hallo Michael,

bei uns darf man nur Mistfahren von 1 Februar- Ende August. (Genau wie Gülle, das sogar Bodennah, auch auf Ackerland.)
Wir fahren immer mit 4-Teller Breitstreuwerk, und das funktioniert super. Auch in Naturgebiete, wo wir ab 15 Juni mähen durfen, und danach, wegen der Nasse im Frühjahr, Mist aufbringen für das 2. Schnitt. Davon findet man nichts, auch nicht beim Pferdemist mit höher Strohanteil.
Am besten ist es aber der Mist mindestens 1 Jahr zu lagern, und ab und zu umpacken hilft noch mehr.

Groeten,

Benno
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#4
XTRAC14 

Mit der Ausbringung von Festmist ist das in Deutschland auch nicht so einfach. Neue Regelung: Der Boden muss voll aufnahmefähig, d.h. nicht gefroren sein u. die Schneedecke darf nicht geschlossen u. muss unter 5 cm sein.

"Geht nicht" gibts nicht!
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#5

Hallo, richtig, es gibt keine festgelegte Sperrfrist aber gem. Düngeverordnung gelten hier die Auflagen für Düngemittel mit wesentlichem N-Gehalt: kein gefrorener Boden, kein Schnee keine Überschwemmung,...
Grüsse Marcus
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