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wer kennt sich zu dem Thema aus??
für ein Oldtimerfahrzeug (mind. 30 Jahre alt!) mit H-Kennzeichen fallen pauschal 191,- € Steuer pro Jahr an! unabhängig von Gewicht/Hubraum/Leistung!??
dieses H-Kennzeichen ist aber in der Nutzung stark eingeschränkt (sagt die Zulassungsstelle! laut Hauptzollamt Regensburg gibt es keine Nutzungsbeschränkung!)
lt. Zulassungstelle darf man nur auf Oldtimertreffen, Überführungsfahrten, Probefahrten machen; Arbeitseinsatz z.B. Forstarbeiten ist nicht möglich)
läßt man z.B. einen 1500er normal zu (ohne grünes Kennzeichen!) dann zahlt man dafür 500,-€ Steuer pro Jahr!!!!!! berechnet nach 7,5 to GG;
nach Angabe des Hauptzollamtes fallen für ein Saisonkennzeichen auch nur anteilig die Steuern an und dies gilt auch für ein H-Kennzeichen!!!
die Zulassungstelle am LRA Landshut gibt an, dass es beim H-Kennzeichen kein Saisonkennzeichen gibt!!
kann hier jemand Licht ins Dunkel bringen? Evtl. jemand der bereits Erfahrungen mit diesen Zulassungen gemacht hat!
In erster Linie würde uns interessieren, ob jemand ein H-Saisonkennzeichen hat!!!
Gruß
agrea
Alfred
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Hallo Alfred ,
ich habe für meinen 1500 er ein Lohnunternehmen angemeldet und musste im
ersten Jahr ein paar Rechnungen schreiben und diese dem Zollamt
vorzeigen,somit steuerfrei.
Gruß Georg
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Hallo,
Da ich mich immer wieder mit Zulassung etc beschäftige.
Das H Kennzeichen kennt erstmal aufgrund steuer- oder zulassungsrechtlich keine Beschränkung. Hier ist aber durchaus die Versicherung in der Lage Einschränkungen zu setzen. Auch ist ein Gutachten nötig bzgl Beschaffenheit und Originalität. Also sollte das Fahrzeug orginal so sein oder am Anfang umgebaut.
Saison Kennzeichen mindert die Steuermonate als auch Versicherung. Versichert ist aber das Fahrzeug auch in der passiven Zeit.
Keine Kombi mit H.
Also ausrechnen, was besser ist und ob der MBTRAC als orginaler Trac durchkommt
Sebastian
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Abend nochmal,
stimmt, die Versicherung ist erwähnenswert.
Oldtimer-Versicherungen sind vergleichsweise günstig, meistens wird in der Tat aber die lof-Nutzung ausgenommen.
Aber das ist ja unabhängig vom H-Kennzeichen frei wählbar und sollte vor Vertragsabschluss natürlich geklärt werden.
Viele Grüße
Tobias
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Hallo,
Habe meinen 1500er auch mit H-Kennzeichen angemeldet.
Einschränkungen zur Nutzung sind mir nicht bekannt, bzw wie schon oben beschrieben.
H mit Saison bin ich mir auch sehr sicher, dass es das nicht gibt.
Steuer bei "normaler" schwarzer Zulassung wäre bei 10t zwischen 800-900 € gelegen!!
Versicherungstarif hab ich einen ganz normalen für lof Fahrzeug. Die Art der Zulassung hat meine Versicherung nicht interresiert. Bei einem speziellen Oldtimertarif hätte es aber auch Einschränkungen bei der Nutzung gegeben! Das also unbedingt mit der Versicherung abklären.
Gruß Philipp
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Tag Zusammen,
ist noch gar nicht so lang her, da hatten wir das Thema gerade.
- H-Kennzeichen als Saison-Kennzeichen gibt es nicht.
- Zulassung als H mit gewerblicher Nutzung ist abhängig von dem jeweiligen Zollamt. Das ist bundesweit nicht einheitlich geregelt und hier gibt es unterschiedliche Auslegungen seitens der Zollbehörden.
-Die meisten Versicherungen schränken die Nutzung bei H ein, selbst die hoch wichtigen, die mit speziellen Oldimer-Versicherungen prahlen.
Das geht teilweise so weit, das man nicht einmal mit Anhänger fahren darf.
Ich bin bei der Allianz fündig geworden.
Denen ist schnuppe, was ich mit meinen Schleppern mache.
Ganz wichtig. Folgekennzeichen, wie bei grüner Nummer, gibt es weder bei H noch normaler Zulassung. Der Anhänger muss den extra zugelassen werden.
Das hier beschriebene, ist meine Erfahrung mit dem Thema und ist die Regel, die selbstverständlich durch Ausnahmen bestätigt wird
Gruß
Rolf
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Moin zusammen,
so wie Rolf es beschreibt, hab' ich es auch abgeklopft. Mein 1500er hat ein H-Kennzeichen.
Ich war in 2014 und in 2016 jeweils mit dem gezogenen Rübensammler auf unseren Feldtagen in Nordhorn und habe mit dem anderen Ulli und dem sechsreihigen Kleine-Schubroder Rüben gerodet. Vorher habe ich die Versicherung und das Straßenverkehrsamt eindringlich befragt.
Versicherung: Bin ebenfalls bei der Allianz und habe diesbezüglich keine Einschränkung.
Zulassung: Hier - zumindest in NRW - ist es mit gezogenen Arbeitsmaschinen wie folgt (etwas anders als bei reinen Anhängern). Wobei es eigentlich bundesweit einheitlich sein müßte, denn es kann nicht sein, dass ich in NRW etwas zugelassen bekomme, mit dem ich z. B. nicht nach Bayern oder Niedersachsen fahren darf.
Der Rübensammler muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) haben. Das Kennzeichen vom ziehenden Fahrzeug wird am Sammler wiederholt (Folgekennzeichen).
Gruß
Ulli
Alle sagten: "Das geht nicht!"
Dann kam einer, der das nicht wußte ... und hat's gemacht!
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Zum Thema Zulassungspflicht Anhänger/Arbeitsgeräte ist hier sehr gut beschrieben.
http://www.bauwesta-landmaschinen.de/zulassung-lof.html
Generell ist ein angehängten Arbeitsgerät nicht zulassungspflichtig, auch über 25 khm.
Grüsse
Sebastian
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13.12.2016, 07:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.12.2016, 07:50 von
Sam.)
Hallo Alfred,
wir wollten unseren 300 GD als Kombiniertes Nutzfahrzeug anmelden, aber die Auflagen hatten sich mal wieder geändert, so dass der Zoll dies unter den bestehenden Bedingungen (eingebaute Rückbank, funktionierende Sicherheitsgurte und keine Zwischenwand) verweigert hat. Die Dame vom Zoll hat mich darauf hingewiesen ich sollte ihn doch mit H-Kennzeichen zulassen, da es hier mittlerweile keine Einschränkungen in der Nutzung mehr gibt. Gesagt, getan. Die Abnahme macht z.B. die DEKRA.
Das Fahrzeug soll in einem gutem Zustand sein und möglich nah am Original. Also wenn der Motor mal gewechselt wurde, ein gleichwertiger verbaut sein usw..
Einer der Vorteile ist, es gibt keine Einschränkung bezüglich der Umweltzonen.
Teilweise werden alte LKW's wieder für den Nahtransport eingesetzt, da einmal die Versteuerung von 192 und ein paar zerquetschten Euros sehr günstig ist und zum anderen das Fahren in die Umweltzonen der Städte einen großen Vorteil bietet.
Ob das Sinn macht und auf Dauer bestand hat, steht auf einem anderem Blatt.
Gruß Udo
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Der MBtrac darf aufgrund Einstufung Ackerschlepper sowieso ohne Plakette rein, unabhängig der Zulassung.
Aber diese Themen sind echt schwer durchaubar da hier ganze viele Themen zusammenkommen. Wenn wir jetzt noch das Thema Führerschein dazu nehmen ;-)
Grüsse
Sebastian
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Moin Sebastian,
da hast Du Recht. Für die Unimogbesitzer ist das aber sicher eine günstige Gelegenheit. Bei 192,- € lohnt ein Saisonkennzeichen kaum noch.
Gruß Udo
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Moin! Einer meiner Kunden (kein Landwirt, ohne eigene Flächen )hat auch ein Gewerbe/Lohnunternehmen angemeldet.Er fährt seinen 1600 mit grüner Nummer, steuerfrei! Das Ganze in Schleswig-Holstein!
Gruss Carsten
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Hallo Zusammen,
noch mal,
da gibt es keine pauschale Lösung.
Einfach checken was vor Ort geht.
Ich kann nur sagen, hatte meinen Fendt auf grüner Nummer über einen Landwirt. Das war kein Spaß!
4 seitiges Formular alleine für das Zollamt. Das mag vielleicht auch von der größe des beantragenden Landwirtes abhängen, weiß ich nicht.
Ich wollte meine Schlepper auch über meinen Wald zulassen(4ha). Grünes Kennzeichen kein Problem! Aber versicherungstechnsch nicht zu bezahlen!!!!!
Checkt die lage vor Ort, checkt was bei den Versicherungen geht, und dann gibte es ein Ergebnis.
Durch die nicht einheitlichen Regelungen bundesweit, sowie die unterschiedlichen Grundlagen der Beantragung (für was auch immer) werdet Ihr alle zu keiner einheitlichen Ausage kommen!
Gruß
Rolf
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wir haben nun nochmals beim LRA nachgefragt: Saisonkennzeichen für H-Zulassung gibt es nicht!
Versicherung: der 1500er würde als ldw. Zugmaschine (mit grüner Nummer!) bei der LVM 659,- €/Jahr kosten (SF 2)
mit H-Zulassung kostet er 200,- €/Jahr (incl. TK 150: 315,- €/Jahr bei einem angenommenen Wert von 30.000,- €)
hat jemand Vergleichszahlen ?
Gruß
Alfred