Was darf man mit einem Landwirtschaftlichen Anhänger fahren?
#1

Moin,

kann mir jemand sagen, wo ich die schriftliche Niederlassung finde, dass ich mit einem Getreideanhänger bestimmte Güter (z.B. Glas, Klärschlamm, usw.) nicht fahren darf?


Und eine zweite Frage hätte ich auch noch:

Weiß jemand eventuell eine anständige (und vor allen Dingen günstige) Möglichkeit, ein Loch (ca. 10x10cm) in der Frontschürze (Kunststoff) eines Pkw zu flicken? Da ist mir ein Hase durchgegangen.

Man kann Löcher im Blech ja mit so Art Fasermatten ausgleichen und dann kommt da Kunstharz drüber oder so. Die Schürze muss nicht wie neu sein, aber das Loch soll gerne zu. Hat jemand einen Tipp?


Gruß


Sascha
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#2

Zum Thema Loch
Da gibts im Auto- und Lackierbedarf Glasfasermatten und Polyester- bzw. Epoxydharz. Dies ist ein 2-Komponenten-Harz.
Was daraus entsteht ist praktisch gesehen GFK (Glasfaserverstärkter-Kunststoff)
Eventuell wenn das Loch sehr groß ist, dann geht das schlecht nur mit diesen Glasfasermatten zu machen. Dann kannst du wie schon selbst gesagt ein stück kunstoff oder blech mit einarbeiten. wobei kunststoff besser wäre wegen der Verbindung mit dem Harz.
Dies kannst du dann, wenn es trocken ist gut schleifen und anschließend wieder mit Fein- bzw. Nitorspachtel überspachteln. Dann hast du wieder eine saubere Oberfläche zum lackieren.

Gruß Johannes L.
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#3

hallo,
schau doch mal als alternative beim autoverwerter/schrotti vorbei.
bevor du viel geld in harz und glassfasermatten investierst bekommt vielleicht je nach typ ne billige gebrauchte stossstange.
mfg
hm
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#4

Hallo,

zum Thema Anhänger:

Meines Wissens darfst du mit einem landwirtschaftlichen Anhänger alles fahren, solange es zu land- und forstwirtschaftlichen und nicht (!) gewerblichen Zwecken ist. Wenn sich in deiner Landwirtschaft entsprechend viel Glasmüll angesammelt hat, warum solltest du ihn nicht damit transportieren dürfen. Vorausgesetzt der Hänger ist generell dafür geeignet. Oder warum solltest du einen Klärschlammhaufen nicht vom Lagerort zum Feld umsetzen dürfen, solange es zum Zwecke deine Landwirtschaft ist.
Wo sowas schriftlich steht, sorry, das weiß ich nicht. STVZO?
Wo du aufpassen mußt, wenn du z.B. für Biogasanlagen Mais transportierst. Da war grad mal was, daß solche Sachen unter Gewerbe fallen. Kann aber sein, daß da wieder eine Änderung gegeben hat. Hab das Thema nur nebenbei gehört.
Thema Gewerbe: Photovoltaikanlagen werden meist gewerblich betrieben. Wenn du z.B. eine Freiflächenanlage baust, ist es fraglich, ob du deine landwirtschaftlichen Maschinen verwenden darfst. Da gehts eigentlich nur um die Steuerbefreiung / grüne Nummer.
Was mich selber interessieren würde, wie manche Speditionen grüne Nummern auf ihren Stinki-stanki-Sattelaufliegern bekommen?

Gruß Cliff

Trac - warum mehr wollen? Da war doch was mit dem Sinn des Lebens???Big Grin
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#5

Hallo

mit den Sattelauflieger ist es glaub ich so das wenn zwei Anhänger(Auflieger) im Wechsel von einer Zugmaschine eingesetzt werden. Zum Beispiel einmal Tankauflieger und einmal Schubbodenauflieger werden je nach Bedarf an einer Zugmaschine gewechselt.
Es kann aber auch sein das der LKW im Kombiverkehr läuft. Zum Beispiel nur von Firmengeländen zu Containerbahnhöfen/Häfen.

Grüße Hans
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#6

Hallo alle zusammen,

Zum Thema Anhänger.

Ein Bekannter von uns Fährt für die Zuckerfabrik Rübenschnitzel,wenn er die Anhänger für seine Landwirtschaftlichen Zwecke nutzen Möchte darf er keinen Kunstdünger,Kalk ,Klärschlamm,und kein Gebeiztes Saatgut Fahren oder muss nach Jedem Einsatz die Anhänger von Grund auf Reinigen.

Gruß Domenic Smile

Für den Erhalt einer Legende Ersatzteile ohne Ende exclamation
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#7

(07.03.2010, 13:26)Hans_Maulwurf schrieb:  Hallo

mit den Sattelauflieger ist es glaub ich so das wenn zwei Anhänger(Auflieger) im Wechsel von einer Zugmaschine eingesetzt werden. Zum Beispiel einmal Tankauflieger und einmal Schubbodenauflieger werden je nach Bedarf an einer Zugmaschine gewechselt.
Es kann aber auch sein das der LKW im Kombiverkehr läuft. Zum Beispiel nur von Firmengeländen zu Containerbahnhöfen/Häfen.

Grüße Hans
Dies ist soweit richtig. Um dies noch etwas weiter zu vertiefen, dürfen diese Sattelauflieger nur an Zugmaschinen verwendet werden, welche dann mit 40tonnen versteuert sind. Also die zGM des Sattelaufliegers(22t) mit der zGM der Zugmaschine(18t) addiert.

Wie es jedoch mit der Versicherung aussieht weis ich jetzt nicht mehr ganz genau, ob die dies auch vollkommen auf die Zugmaschine übertragen werden kann?

Ansonsten wenn schwarze Nummernschilder am Auflieger sind, ist die Zugmaschine mit 18 und der Auflieger mit 22tonnen getrennt versteuert, was im Wechselbetrieb ja keinen Sinn ergibt, da ja immer einer von mind. 2Aufliegern steht.

Gruß Johannes L.
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#8

die versicherung läuft dann auchh komplett auf das Zugfahrzeug so ist es auf jeden Fall in der firma die ich kenne.
gruß
Zitat:Zum Thema Anhänger.

Ein Bekannter von uns Fährt für die Zuckerfabrik Rübenschnitzel,wenn er die Anhänger für seine Landwirtschaftlichen Zwecke nutzen Möchte darf er keinen Kunstdünger,Kalk ,Klärschlamm,und kein Gebeiztes Saatgut Fahren oder muss nach Jedem Einsatz die Anhänger von Grund auf Reinigen.

Gruß Domenic Smile

das liegt aber an den Bestimmungen von dr Rübenfabrik und nicht an der steuerlichen Einstufung
ist es bei größeren ldw anhängern genauso wie beim autoanhänger, dass man die Steuerbefreiung beim FA stellt?
gruß nochmal
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#9

guck mal in die cross compliance richtlinien.

getreide gilt als lebensmittel und unterliegt besonderen hygienischen auflagen nach verschiedenen gesetzen. reinigen und desinfizieren ist da pflicht. getreide muss auch beim transport abgedeckt werden.

Alles andere ist Behelf ...
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#10

@ michi auf wen richtest du deine antwort?
wir haben von einem zuckerrübenhänger geredet
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#11

Hallo Leute,


wir driften etwas vom Thema ab, mir geht es nicht um die LoF-Zwecke (incl. Steuer- und Zulassungsrecht), sondern um die Bestimmung, dass ich mit einem Anhänger, auf dem ich Lebensmittel transportiere, keine anderen Gegenstände (insbesondere Klärschlamm, usw.) fahren darf und wenn doch, dann nur nach entsprechender Reinigung..


Michi, du kommst einer Antwort schon näher... Mit den Richtlinien werde ich mich mal befassen. Es gibt definitiv eine Bestimmung, vielleicht ist sie das ja...



Ach ja, und zu meiner Frontschürze... Die haben beim Schrottplatz saftige Preise dafür... Und dann sind sie meistens auch nicht in der richtigen Farbe. Ich denke, wenn ich mit Kunstharz und Fasermatte bei 30-40 € liege, dann ist es das Richtige. Eine gebrauchte Stoßstange liegt noch locker bei 150 € und hat dann meist eben die falsche Farbe...


Gruß
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#12

sorry habs erst jetzt genau gelesen, das mit dem Getreidehänger
ich sag nur wo kein Kläger da kein Richter, darf halt nichts dranhängen und bei der Kontrolle wurde bei uns noh nie danach geschaut
zur Frontschürze: was isses für ein Auto?
die Preise schwanken sehr unterschiedlich von Schrotti zu Schrotti, ich habe zum Beispiel einen sehr günstigen an der Hand
gruß uli
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