Zugmaul am MBtrac wieder drehbar machen?
#1

Hallo zusammen,

ich habe an meinem MBtrac ein Rockinger 278B-Zugmaul mit Steckbolzen.
Zumindest per Hand lässt sich dieses nicht mehr drehen.
Soweit ich das weiß, könnte ich beim TÜV damit Probleme bekommen.

Einen Schmiernippel hat das Zugmaul nicht (mehr?).
Ob bzw wie man es auseinandernehmen könnte weiß ich ehrlich gesagt nicht, jedenfalls erkenne ich da keine offensichtliche Möglichkeit.

Hat jemand von euch schonmal ein Zugmaul wieder drehbar gemacht?
Habt ihr irgendwelche Tipps dazu, damit ich mir das teure Teil nicht verhunze?

Mein Plan wäre erstmal (nachdem ich den Bereich mehrmals mit WD40 behandelt habe), eine Stange zu nehmen, diese im montierten Zustand des Zugmauls durch die Kupplung zu stecken und es zunächst mal mit Muskelkraft zu versuchen.

PS zu den Stammtischen, wo wir über das Thema Anhängerkupplungen geschrieben haben:
1. Aus Wörth wurden mir jetzt auch 8000kg auflaufgebremste Anhängelast bescheinigt.
Mir wurde das jetzt so erklärt, dass nach aktuellem EU-Recht nur die zuvor bescheinigten 3,5t zulässig wären, nach der alten ABE des tracs aber die 8t mit Bestandsschutz erlaubt seien.
Ein bekannter TÜV-Prüfer hat mir jetzt netterweise direkt das Gutachten erstellt und zugeschickt.
2. Aus Wörth kam die Info, dass das Ziehen von Anhängern mit 40er Öse und Zugmaul mit 30er Bolzen legal wäre. Das wurde durch Normen und Gesetzestexte auch relativ gut belegt, wenngleich das noch nicht wasserfest ist.
Der bekannte TÜV-Prüfer dagegen sagte mir, dass das zwar gängige Praxis sei, aber laut seinem Wissensstand illegal. Er konnte das allerdings nicht belegen.
Kennt vielleicht einer von euch eine wirklich wasserdichte Quelle, wo das sicher drinsteht?


Viele Grüße
Tobias
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#2

Hallo Tobias,
der von Dir vorgeschlagene Weg mit reichlich WD 40 und einer langen Stange sollte klappen. Wenn Du das Gelenk noch mit einem Heißlüfter etwas anwärmst, zieht das WD 40 noch besser ein. Der Grund ist Rost und Schmutz.
Es gibt aber noch mehr Möglichkeiten, die nicht immer besser sind Sad!

   

Schönen Sonntag!
Gruß Udo
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#3

Hallo Tobias,

dass sich das Zugmaul nicht mehr dreht, haben wohl einige.


Hierzu ein Link:

https://www.trac-technik.de/Forum/showth...?tid=27689&highlight=zugmaul

Viel Erfolg beim Gängigmachen und berichte uns. Smile

Gruß
Franz-Josef
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#4

Hallo ihr beiden,

danke für eure Einschätzungen.Wink
Dann ist meine Idee ja gar nicht so schlecht.
Ich werde darüber berichten bzw versuchen daran zu denken.

Wenn jemand noch eine Antwort auf meine zweite Frage bzgl Rechtssicherheit der Zugösen/Zugmaulkombination hat, wäre ich da auch noch sehr dankbar.
Bin mir inzwischen recht sicher, dass es legal ist, möchte das aber im Zweifel auch beweisen können.


Viele Grüße
Tobias
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#5

Moin Tobias,

Ich wüsste nicht, warum das TÜV-Relevant sein sollte, wenn das Zugmaul nicht dreht? (wenn es nicht mechanisch blockiert ist, z.B im Drehgelenk verschweißt!)

Zumindest ist mir das noch nie untergekommen, das ein Prüfer danach geschaut hat, ob es sich wirklich dreht...?

Lediglich wenn Spiel im Drehgelenk ist gibts mecker... Smile

Gruss Hartmut admin

MBtrac, alles andere ist Behelf!
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#6

Doch Hartmut,

das Zugmaul muß sich drehen können, damit es sich so verhält wie Udo's Foto zeigt. Kippt der Anhänger um, darf er durch ein starres Zugmaul den Schlepper nicht mitumwerfen. Das ist ein Sicherheitsaspekt z.B. beim Befahren von Mieten.

Gruß
Ulli

Alle sagten: "Das geht nicht!"
Dann kam einer, der das nicht wußte ... und hat's gemacht!
Rolleyes
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#7

Hallo, bevor ich im Juli zum Tüv bin, habe ich auch festgestellt, die Anhängerkupplung dreht nicht. Habe dann geölt, mit einer Stange drehbar gemacht. Geht immer noch schwer. Hat anschließend den Tüv überhaupt nicht interresiert. Meine grösste Sorge beim Tüv ist immer die Bremse. Diesmal hat er sich mit in die Kabine gesetzt, eine Art Rechner in der Hand und gesagt, fahr los und Bremse. Mit der Fuß und Feststellbremse. Dann hat er den Bremsweg ausgerechnet und alles war gut.

nk95
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#8

Guten Abend,

wenn man so das Netz durchstöbert, gibt es wohl ab irgendeinem Baujahr tatsächlich eine Pflicht der Drehbarkeit.
In diesem Dokument vom TÜV ist die Pflicht auf Seite 19 dokumentiert, zumindest für LKW:
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1...alatog.pdf

Auffallend ist wirklich, wie unterschiedlich die Prüfer prüfen. Da gibt es scharfe Hunde oder entspanntere.
Bei mir wurde zum Beispiel der Bremstest "optisch" durchgeführt.
Das heißt, dass ich fahren und bremsen musste und der Prüfer hat geschaut, ob die Räder die Blockiergrenze erreichen.

EDIT:
Hier ist das auch für Traktoren dokumentiert, wenn auch für die Schweiz.
http://www.fvs.ch/uploads/tx_userdownloa...BUL_01.pdf
Seite 15 der PDF, Seitenzahl 216


Viele Grüße
Tobias
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#9

Nabend

Die Kupplung muß drehbar sein, genau aus dem Grund wie Ulli schon angedeutet hat. Früher haben
die Menn vom TÜV mehr Wert darauf gelegt als heute. Warum das so ist weiß ich auch nicht. Wenn man in den
80zigern zum TÜV war und die Kupplung hat nicht gedreht konnte man wieder antanzen. Da war es ganz selten das
die Prüfer nicht zur Brechstange griffen, es sei denn es wurde vergessen. Heut dagegen schauen die nur noch
ganz selten dort hin. Aber Fakt ist die Kupplung muß drehbar sein.
Wenn das Teil nun festgerostet ist nehme man eine Wanne mit Wasser und lass das Teil mal 2 bis 3 Tage darin
weichen. Die Nässe weicht dann den Rost. Besser noch als Wasser ist Diesel, wenn man nicht zu bescheiden im geben
ist und opfert mal so 10 Liter in einer Wanne und legt die Kupplung dort hinein. Diesel ist besser weil der angressiver
wirkt als Wasser, dringt besser in das Teil ein. Dann die Kupplung befestigen und mit einer langen Stange
drehen.

Gruss aus dem Heckenland, Matthias

PS: an meinem 1600er ist die Kupplung auch gangbar gemacht worden wie Udo es angedeutet hat,
ist nicht ratsam, das wurde ein teuerer Spass wie ihr vllt nocht wisst.
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#10

Moin Tobias,

"Zugmaul nicht schwenkbar" ist aber was anderes, als Zugmaul nicht drehbar!

Wenn ein Zugmaul nicht gerade im Drehpunkt festgeschweißt wurde (ja, sowas soll es tatsächlich geben!) dann wird es es sich immer im Falle eines Falles von selbst drehen, sollte der Wagen kippen...
Oder meinst du, das du mit einer Stange (oder ähnlichem) mehr Kraft aufbringst, als ein kippender Anhänger? Smile

Ich würde am Zugmaul definitiv jetzt nichts machen, wenn es doch so schön Spielfrei ist!
Besser geht es ja nicht...

Gruss Hartmut admin

MBtrac, alles andere ist Behelf!
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#11

Hallo Hartmut,

deine Argumentation ist schon verständlich, die Gedanken habe ich mir auch gemacht.Smile

Vielleicht bin ich da übervorsichtig, aber ich möchte das eigentlich schon so haben, wie es sein soll.
Festgeschweißt ist es (im Gegensatz zu den Fanghaken der Unterlenker, andere Baustelle... Rolleyes ) nicht.
Würde mir ja schon reichen, wenn es schwer drehbar wäre. Mit Stange.

Auch danke für die Tipps und Berichte von Matthias.Wink


Viele Grüße
Tobias
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#12

Moin Tobias,

Dein größtes Problem ist eigentlich die weite Entfernung zu deinem Hobby, und zuviel Freizeit für irgendwelche Theorie Wink

Nicht böse gemeint!

Würdest du in trac-Nähe wohnen, sprich hier vor der Haustür, würden wir dir wohl helfen die zuviele Zeit der Theorie gegen die Praxis zu tauschen Big Grin
So ein Kieselgrauer MBtrac fehlt uns noch in der Häckselkette!

Gruss Hartmut admin

MBtrac, alles andere ist Behelf!
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#13

Hallo Hartmut,

da hast du völlig recht und da kann und will ich dir auch nicht böse sein.Wink
Hätte mich im Urlaub eigentlich auch mal bei dir melden können, fällt mir gerade ein. Rolleyes

Vielleicht wird das ja in Nordhorn was mit der Häckselkette, wenn ihr mir das zutraut.
Der trac sollte dafür fit sein.
Was meinst du, warum ich mich gerade so intensiv um das Thema Anhängerkupplung kümmere.Big Grin


Viele Grüße
Tobias
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#14

Hallo an Alle

Was ist eigentlich wenn man bei euch in Deutschland ohne Anhängerkupplung zum TÜV fährt?Die is ja ziemlich leicht u schnell entfernt!
Ich hatte diesen Fall mal bei einem früheren Schlepper,aber gar nicht bewusst,hatte damals als letztes den Holzspalter dran,u da musste ich immer die AHK abnehmen da es sich sonst mit der Gwlenkwelle nicht ausging!
So u dann bin ich zum Pickerl,sagt mir der dort wo ist die AHK? Hab ich gesagt,oh die hab ich jetzt vergessen!
Das gab nen leichten Mangel u das wars!

Mir ist schon klar das das nicht die Lösung des Problems ist u deine AHK dadurch auch nicht drehbar wird,aber zumindest die Diskussion mit 30er Bolzen u 40er zugöse würde so nicht aufkommen!
U wenn eine neue AHK derweil nicht drin is,fahr ich 1 Jahr ohne zum TÜV (falls das möglich ist)hab zwar nen leichten Mangel,weil sie nicht drauf ist,aber ich hab TÜV,....

Mfg Geri

Ein MBTrac gehört zur Familie exclamation
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#15

Moin,
wenn die Kupplung starr ist kann bei Verwindungen Schlepper zum Anhänger nix nachgeben, also sind Bolzen und Zugöse nicht gerade die Gewinner und werden nicht besser davon.
Unsere "Blechbüchse" hat schon öfter die Seitenlage gehabt, bei der drehbaren Kupplung am Trac passiert nix. Bei dem Bild oben ist die Kupplung starr an der Winde. Das Ergebnis, die Zugöse war hin. Also irgendwo macht das Drehen der Kupplung schon Sinn.
Wenn das gute Teil dann so durchhängt, dass der TÜV nein sagt, hat sie ihr Geld verdient und es sollte dann spätestens, im Zuge der Sicherheit, eine Neue dran.

Gruß Udo
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