Onlinepetition zu den Führerscheinklassen L und T
#1

Guten Tag,

wie vielleicht der eine oder andere auf www.agrarmodellbau.de mitbekommen hat, kam bei mir die Überlegung auf, eine Onlinepetition zu starten, welche die Erlaubnis zur Privatnutzung der Führerscheinklassen L und T fordert.

Ich habe mich dann auch dafür entschieden, die Petition ist inzwischen hochgeladen und befindet sich in der Bearbeitungszeit.
Der Einfachheit halber zitiere ich einfach mal die kommende Petition:

Wortlaut der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Fahrerlaubnisklassen L und T (bekannt als
„Traktorführerscheine“) für private, nicht-gewerbliche Zwecke freigegeben werden.

Begründung
Die Fahrerlaubnisklassen L und T sind bisher für land- und forstwirtschaftliche Zwecke zweckgebunden.
Ausgeschlossen werden soll damit die gewerbliche Nutzung, für diese Zwecke sind die Fahrerlaubnisklassen
C1 bis CE für Lastkraftwagen vorgesehen.
Historische Landmaschinen sind seit Jahren genauso wie Oldtimer-Pkw ein beliebtes Hobby.
Oldtimer-Pkw dürfen aufgrund des geringen Gesamtgewichts in aller Regel mit der Fahrerlaubnisklasse B
gefahren werden, welche nahezu jeder Kraftfahrzeugführer besitzt.
Viele Oldtimer-Traktoren überschreiten jedoch die Obergrenze von 3,5 t zulässiger Gesamtmasse.
Das ist schon bei 40 Jahre alten Fahrzeugen der unteren Leistungsklasse der Fall.
Bei moderneren und größeren Fahrzeugen verschärft sich dieser Sachverhalt erst recht.
Mit der Fahrerlaubnisklasse L, welche auch in die Fahrerlaubnisklasse B integriert ist, oder einer eventuell
zusätzlich vorhandenen Fahrerlaubnis der Klasse T, liegt eine passende Fahrerlaubnis für diese Fahrzeugklasse
vor.
Da diese aber auf land- oder forstwirtschaftliche Einsätze beschränkt ist, bleibt als legale Lösung für private
Traktorfahrer nur der zusätzliche, zeit- und kostenintensive Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse für Lkw.
Dabei traut der Gesetzgeber einem Inhaber der Fahrerlaubnisklasse L oder T das Führen eines solchen
Fahrzeugs im praktischen land- oder forstwirtschaftlichen Einsatz zu, welcher in aller Regel weit höhere
Anforderungen an den Fahrzeugführer als bei Hobbyeinsätzen stellt.
Vielen ist diese Zweckbindung sogar gänzlich unbekannt.
Obwohl Zeitschriften seit Jahren mit der Aufklärung dieses Themas bemüht sind, dominiert immer noch große
Verwirrung und auch oftmals Halbwissen.
Andere gehen bewusst das Risiko ein, gegen diese Zweckbindung zu verstoßen.
Wer jedoch bewusst oder unbewusst dagegen verstößt, riskiert im Falle einer Kontrolle oder gar eines Unfalls
empfindliche Strafen.
Der private Einsatz der Fahrerlaubnisklassen L und T würde dagegen weder sicherheitstechnische noch
wirtschaftliche Einbußen zur Folge haben, Oldtimerfreunden aber das Hobby wesentlich erleichtern und
Klarheit und Rechtssicherheit in die Angelegenheit bringen.
Da die Führerscheinklassen L und T bereits von Minderjährigen erworben werden können, ist unter
Umständen eine Bindung der privaten Nutzung an den Besitz der Fahrerlaubnisklasse B zu überlegen.
Damit wäre eine Altersuntergrenze von 18 Jahren (bzw. 17 Jahren mit Begleitung) vorhanden und ein
Missbrauch von Traktoren als Pkw-Ersatz für Nichtinhaber der Fahrerlaubnisklasse B wäre ebenso
ausgeschlossen.
Ein Missbrauch von land- oder forstwirtschaftlich eingesetzten Traktoren für private Fahrten wäre allein durch
die steuerbefreite, aber lof-zweckgebundene Zulassung („grünes Kennzeichen“) für entsprechende Betriebe
ausgeschlossen.
Das Anliegen dieser Petition wurde im Vorfeld in einem landwirtschaftlichen Internetforum diskutiert und
fand dort ebenso Zustimmung wie bei den Redaktionen mehrerer unabhängiger und führender
Fachzeitschriften.


Die Petition wird auf dieser Seite des Deutschen Bundestags veröffentlicht werden:
https://epetitionen.bundestag.de/epet/startseite.html
Der genaue Link wird folgen, wenn die Petition öffentlich gemacht wurde und von euch auch unterzeichnet werden kann.
Dann werden dazu auch nähere Informationen folgen.

Auf diese Petition wird in der aktuellen TRAKTOR CLASSIC und auch in der kommenden profi hingewiesen.
Anders als dort drin steht, ist die Petition noch nicht veröffentlicht und es kann daher noch nicht abgestimmt werden.
Das war mein Fehler, ich habe mich da von der Zeit her verkalkuliert. Die entsprechenden Redaktionen haben daran keine Schuld.

Den entsprechenden Link werde ich dann beizeiten hier reinstellen. Ich würde mich über eure Unterstützung freuen.


Viele Grüße
Tobias
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#2

Hallo Tobias,

diese Petition gefällt mir.

Wie ist das Führerscheinrecht eigentlich bei unseren Nachbarn, sowohl EU als auch außerhalb?

Gruß
Franz Josef
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#3

Hallo

Das is ja mal ne Ansage!
Meine Unterschrift würd ich dir sofort geben,nur leider fehlt der Deutsche Wohnsitz!!!😀

Bei uns in Österreich ist das ganz simpel,Schein machen geht glaub ich schon ab 15,zumindest die Theorie,fahren geht erst ab 16!
Führerschein gilt für alles selbstfahrende BIS Bauartgeschwindigkeit 60 km/h (Traktor,Bagger,Hoflader......) u hat nach oben KEINE Tonnenbegrenzung!
Ah ja u sobald du den Lappen hast kannst du 24 Stunden Täglich 7 Tage die Woche damit Fahren,ob du nun aus Jux u Tolerei mit nem Oldtimer zu nem Treffen fährst am Wochenende,oder ob du jetzt für nen Freund 10 Meter Sand auf ne Baustelle bringst,oder ob du jemand seinen Wintervorrat an Brennholz vorbei bringst ist sowas von egal bei uns.......

Mfg Geri

Ein MBTrac gehört zur Familie exclamation
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#4

Hallo zusammen,

in der EU sind wohl nur die Grundsätze der Führerscheinklassen definiert, die Details im Führerscheinrecht unterliegen dem einzelnen Staat.
Zu den einzelnen Staaten (Ausland) kann ich leider nichts sagen.
Danke an Geri für seine Aufklärung für Österreich.Wink

Tja, Geri, da ist wohl umziehen angesagt.Tongue
Obwohl, bei den Führerscheinregelungen würde ich bleiben.Wink


Viele Grüße
Tobias
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#5

Hallo Tobias,

vielleicht versucht Ihr, die PROFI-Redakteure Renfert-Deitermann und Holtmann mit ins Boot zu nehmen, die Petition vielleicht sogar von dort aus zu starten. Da ist eine gewisse Nähe zur DLG da, aber auch zur Oldtimerszene.

Grüße
Holger

406.120 '72, 440.161 '75, 440.167 '83

Die 3 MBtrac-Grundsätze:
1.) Ein MBtrac ist zwar nicht alles, aber ohne MBtrac ist alles nichts!
woraus folgt:
2.) Ein Leben ohne MBtrac ist möglich - aber sinnlos...
doch zum Glück für die vielen Nicht MBtrac Besitzer:
3.) Nur wer einen MBtrac besitzt, weiß, was allen anderen fehlt...

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#6

Moin,

ein kleiner Gedankeneinwurf von meiner Seite:
Ich sehe die Forderung einer Erweiterung von Privilegierungen mit Vorsicht. Zunächst mal kann die Landwirtschaft froh sein, dass es im Führerscheinrecht die Klasse T gibt und sogar Schlepper ab 16 Jahren gefahren werden dürfen. Dabei haben die Fahrzeuge mittlerweile derartige Größen und Gewichte angenommen, dass man froh und dankbar sein darf, dass es diese Ausnahmeregelung gibt. Unverständlich wäre in meinen Augen nicht wenn man für einen modernen Schlepper einen LKW-Führerschein benötigen würde.
Wenn nun gefordert wird, diese Sondersituation um die private Nutzung zu erweitern, sehe ich auch die Gefahr, dass genau das Gegenteil eintreten kann. Das wäre nicht das erste Mal, dass eine harmlose Forderung oder Anklage tiefgreifende Folgen hat.

Wann tritt eine private Nutzung ein ? Wenn ich mit meinem Schlepper Brennholz aus dem Wald hole, dürfte das wohl unter Forstwirtschaft fallen.
Als private Nutzung fällt mir eigentlich nur das Oldtimer-Treffen ein und mit welcher Notwendigkeit muss dieses Hobby privilegiert werden ?

Dass man mit dem B-Führerschein einen Schlepper bis 40km/h zu lof-Zwecken bewegen darf, ist ebenfalls ein Sonderecht. Wie oft es Anwendung findet, sei dahin gestellt. Ich gehe davon aus, dass es kaum genutzt wird, weil die Möglichkeiten schon eingeschränkt sind. Alle die ernsthaft mit landwirtschaftlichem Gerät arbeiten, kommen sowieso um den T-Führerschein nicht drum herum.

Unsere Gesetzeslage ist eindeutig und wer nunmal mit einem 180PS Schlepper ausschließlich privatem Vergnügen nachgeht, der kann dann auch den LKW-Führerschein (Klasse C/CE) machen.

In dem Führerscheinrecht gibt es in meinen Augen ganz andere Baustellen, die unverständlich sind. Zum Beispiel, dass ich trotz Besitz der Klasse T und B einen extra Führerschein machen muss um einen Autoanhänger zu bewegen.

Bitte meine Ausführungen nicht als Angriff auf die Petition verstehen, sondern viel mehr auf eine in meinen Augen mangelnde Daseinsberechtigung einer Sonderbehandlung der Hobby-Treckerfahrer. Wenn jemand einen LKW als Hobby hat, dann kommt er auch um den C/CE Führerschein nicht drum herum. Soll man für die auch eine Sonderregelung finden, weil sie keinen gewerblichen Güterverkehr mehr betreiben ?

Ich habe auch 40 Jahre alte Schlepper und sehe mich auch ohne C/CE Führerschein nicht in Gefahr, dass ich die nicht mehr fahren darf. Jede Bewegungsfahrt, jede Arbeit auf dem Acker ist mit T zulässig. Wenn ich mit meinem MB trac nach Nordhorn fahre und da bei der Maisabfuhr helfe, fällt das wohlwollend sogar unter lof-Zweck. Und aus meiner Sicht macht ein Schlepper doch auch nur Spaß wenn man damit ackern kann, denn dafür sind sie schließlich gedacht !

Gruß
Heinrich

Unimog und MB trac: Auf allen Feldern gut betreut !
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#7

Hallo Holger,

danke für deine Antwort.
Ich habe allerdings noch nicht ganz verstanden, was du meinst?

Die Petition steht ja schon in der Profi und ist beim Bundestag angemeldet.

Würde mich freuen, wenn du das für mich nochmal aufklären könntest, bin für jeden Tipp dankbar.

______________________________________
Hallo Heinrich,

danke auch für deine Antwort.

Ich denke mal, dass sich da schon genug Verbände wehren würden, wenn Alle einen Lkw-Führerschein in der LW vorweisen müssten.
Zumal man wohl auch schwer EU-weite Führerscheinklassen komplett in D abschaffen könnte.

Holzfahren für privaten Eigenbedarf ohne Forstbetrieb fällt aus meiner Sicht auf jeden Fall unter Privatnutzung, oder?

Wenn man einen Führerschein für Traktoren besitzt, warum soll man den für private Nutzung nicht nutzen dürfen und extra für ein paar Fahrten im Jahr einen Lkw-Schein machen?
Wobei gleichzeitig andere für die tägliche Arbeit diesen benutzen dürfen.
Und zumal wie Geri schrieb das in anderen EU-Ländern bereits länger gestattet ist.
Das wäre keine Privilegierung der Oldtimerfreunde, sondern eine Gleichstellung.
Bei den Lkw braucht jeder den gleichen Schein, warum nicht auch bei Traktoren (von gewerblichen Einsätzen abgesehen)?

Das Blöde an der jetzigen Regelung sind gerade diese Grauzonen, weil das immer Ermessenssache ist und man sich ständig überlegen muss, ob die Fahrt jetzt noch "grau" oder schon illegal ist.

Leider hat nicht jeder einen landwirtschaftlichen Betrieb und kann das Hobby mit dem Beruf kombinieren.

Nicht zuletzt ist noch hinzuzufügen, dass auch 65PS-Schlepper davon betroffen sind, nicht nur Großtraktoren.


Viele Grüße
Tobias
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#8

Hallo

Ich möchte nur einen Satz von Tobias herausheben:

LEIDER HAT NICHT JEDER EINEN LAND ODER FORSTWIRTSCHAFTLICHEN BETRIEB UND KANN HOBBY MIT DEM BERUF KOMBINIEREN!!!!!!!!

Bei mir ist es nämlich genauso,u jeder geht immer davon aus-du hast nen Traktor somit bist du Bauer,oder hast nen Wald,u die begünstigungen da u die Privilegien hier.......tja,als Privater dann wohl nicht.......

Mfg Geri

Ein MBTrac gehört zur Familie exclamation
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#9

Hallo Tobias,

der Hai in "Findet Nemo" hätte jetzt gesagt: "voll de fette sorry..."
Tut mir leid, der Umstand, dass die "PROFI" schon dabei ist, war mir nicht bekannt.
Grüße
Holger

406.120 '72, 440.161 '75, 440.167 '83

Die 3 MBtrac-Grundsätze:
1.) Ein MBtrac ist zwar nicht alles, aber ohne MBtrac ist alles nichts!
woraus folgt:
2.) Ein Leben ohne MBtrac ist möglich - aber sinnlos...
doch zum Glück für die vielen Nicht MBtrac Besitzer:
3.) Nur wer einen MBtrac besitzt, weiß, was allen anderen fehlt...

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#10

Hallo Holger,

kein Problem, besser einen Tipp umsonst geben als umsonst einen Tipp nicht geben.Wink

Wobei ich die von dir genannten Herren (noch?) nicht kenne, habe es mit einem anderen Redakteur zu tun.


Viele Grüße
Tobias
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#11

Hallo Tobias,

äh jetzt nochmal die dumme Frage.Ich als Nichtlandwirt und Privatmann darf keinen Traktorführerschein(L/T) machen?

MFG
Berni
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#12

Hallo Berni.

Doch doch, du darfst auch als Privatmann und/oder Nichtlandwirt den Führerschein der Klasse T machen. Du darfst dann allerdings die Landmaschine nur fahren, wenn damit lof-Arbeiten ausgeführt werden. Arbeiten im gewerblichen Sinne (z. B. Gütertransport für eine Spedition oder ein Baugeschäft) darfst du mit dem T-Führerschein nicht ausüben, dann wird der C/CE benötigt.

Gruß Thomas

"Leidenschaft für Landwirtschaft"
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#13

Hallo Berni,

den Führerschein Klasse L kann jeder machen.
Ist sogar beim Autoführerschein dabei.
Für Klasse T muss man meines Wissens eine landwirtschaftliche Tätigkeit nachweisen.

Konkret geht es aber darum, dass man mit den beiden Führerscheinen nur legal unterwegs ist, wenn man lof-Arbeiten für einen entsprechenden Betrieb durchführt.

Mit Traktor und Traktorführerschein privat unterwegs = fahren ohne gültigen Führerschein.
Mit Traktor und Traktorführerschein unterwegs mit lof-Tätigkeit für lof-Betrieb=legal.

______________________________________

Thomas hat ja im Prinzip das Gleiche geschrieben.
Wobei private Fahrten derzeit fast wie gewerbliche Fahrten gesehen werden, nur ohne die Fahrtenschreiberpflicht für Ü40km/h.


Viele Grüße
Tobias
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#14

Hallo Tobias,
aber das gilt doch in der Landwirtschaft genau so. Es soll halt kein PKW Ersatz sein.
Wenn jemand mit dem FS L einen Schlepper mit schwarzer Nummer hat, darf er doch zu Oldtimer Treffen fahren, da es eine Brauchtumsveranstaltung ist und somit eine lof Voraussetzung nach der Ausnahmeregelung gegeben ist. Von einer Gewichtsbeschränkung der Zugmaschine hab ich bei der Klasse L noch nichts gelesen, kann es also nicht so richtig nachvollziehen, was diese Petition bewirken soll. Aber man kann ja dazulernen!

Gruß Udo
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#15

Servus,
dürfte ich dann eigentlich mit dem T-Schein für ein Bauunternehmen z.B. Kies für einen Waldwegbau fahren?
Das wär doch einerseits Forstwirtschaftlich, andererseits aber auch gewerblich, oder?Wink

Gruß

Wer Mog und trac kennt, fährt keinen Fendt!
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