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Hallo Erhard,
ein Frage hätt ich noch:
Funktioniert die Ausbringung mit der Schwerkraft, oder hast du die Pumpe angeschlossen?
Gruß Bernhard
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Hallo Bernhard,
ich befülle alle Fässer über eine Tauchschneidpumpe, die die Gülle über die rechte Saugseite vom 10er Fass reindrückt. Durch öffnen des Schiebers von der linken Saugseite (daran ist das 12er Fass angeschlossen) wird zuerst das letzte Fass befüllt. Danach durch Öffnen des oberen Schieber zum 10er Fas eben dieses und über den Überlauf vom 10 er Fass das Aufbaufass. Über das Aufbaufass wird das 10er Fass auch be und entlüftet beim Befüllen bzw. Entleeren. Das Aufbaufass befülle ich nur zu 2/3. Damit ist der Befüllvorgang beendet. Dann starte ich die Pumpe vom 10er Fass und sauge die Befüllleitung leer, um ohne kleckern abkuppeln zu können. Als nächstes wird die Leitung zum 12er Fass leergesaugt. Dazu befindet sich oben ein T Stück mit Schieber, der geöffnet wird und Luft rein läßt. Zuletzt kommt halt Luft, die die Leitung zum Aufbaufass leerdrückt. Danach ist das Aufbaufass auch voll.
Beim Ausbringen wird über die Pumpe vom 10er Fass erst die Gülle aus dem 12er Fass gesaugt und über eine Leitung unter dem Anhänger nach hinten zum Verteiler gedrückt. Wenns leer ist muß ich absteigen und den Schieber vom 12er Fass schließen und den vom 10er öffnen. Das Aufbaufass ist mit zwei hydraulischen Schiebern mit dem 10er Fass verbunden, die ich dann zum Schluß öffne(einer am Aufbaufass und einer am 10er Fass, so kann der Schlauch beschädigt werden und es kann keine Gülle weder aus dem Aufbaufass noch aus dem 10er Fass laufen). Zum Schluß saugt die Pumpe dann wieder Luft und befreit dadurch die Druckleitung zur Düse von Gülle.
Liest sich vielleicht kompiliziert, ist aber ganz einfach.
Es sieht in der Tat gewöhnungsbedürftig aus, dass seh auch ich so.
Die Hinterachslast habe ich nicht gemessen bzw. gewogen. Rechnerisch müßte sie bei über 6 to liegen:
40% von 6,5 to Leergewicht macht ca 2,6 to plus 2 to Gülle und vielleicht 400 kg fürs Fass und Hilfsrahmen plus 1 to Stützlast vom 10er Fass.
Grenzwertig, gebe ich zu. Vielleicht sollte ich dem trac noch ein Frontgewicht spendieren, dann überschreite ich aber das zul. Gesammtgewicht von 10 to. Vom Fahrverhalten ist es jedenfalls nicht notwendig.
Gruß Erhard
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naja, da sind einige Dinge die nicht wirklich OK sind ....
U. a. MUß der erste Anhänger IMMER schwerer sein als der zweite, nicht vom nur theoretisch zulässigen Gewicht sondern auch von den tatsächlichen Gewichten
Mittlerweile muß die Gülle innerhalb kurzer Zei eingearbeitet werden .....
Auch der optische Eindruck tut dem Ruf der Landwirtschaft nicht unbedingt gut .... sollte mit so einem Zug ein Unfall passieren kommen gleich wieder neue Vorschriften und strengere Auflagen .....egal wer Schuld war!
Was der Bauer nicht kennt das frisst er nicht!
Wüßte der Städter was er frisst .... er würde Bauer werden!!!
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25.04.2016, 12:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.09.2019, 12:00 von
Roby.)
An mb-trac
Habe heute morgen mit der Polizei gesprochen. Die sahen da kein Problem, ich solle doch mal den Landkreis fragen. Da sah man sich nicht zuständig und verwies mich an den TÜV. Dort konnte man mir auch nicht weiter helfen, sahen es aber als interressante Frage. Wo hast du denn nun deine Kenntnisse her? Vielleicht kannst du mir da konkrete Angaben machen, damit ich das überprüfen kann. Ansonsten halte ich das für Geschwafel.
Auf dem Acker stand ein zweiter Schlepper mit Grubber. Nach der Ausbringung habe ich die Gülle eingearbeitet. Das ist selbstverständlich für mich und ich fühle mich durch deine grundlose Annahme verletzt.
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Servus zusammen,
die Aussage, dass der 1. Anhänger im Zug egal von welchem Gewicht her (faktisch oder zGG) schwerer sein muss ist zumindest bei uns in Bayern NICHT richtig.
Einzig bezüglich der Stützlast - das meines Wissens in allen Bundesländern - muss aufgepasst werden.
Stichwort hier, wie man ja auch schon mal gesehen hat, Tandemkipper als 2. Anhänger hinter einem Zweiachser Drehschemel usw.
Aber das steht ja hier gar nicht zur Debatte.
Grüße
Michl
Mb trac - was besseres gibts nicht
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Hab den passenden Gesetztestext noch nicht gefunden.
Meine Nachbarin (19 Jahre, hatte letztes jahr unseren Anhänger für T) hat diese Aussage jedoch auch bestätigt, wurde so in der FS gelehrt.
Starrdeichselanhänger (Tandem) vorne ist m. W. zulässig wenn gleich schwer oder schwerer als der zweite.
Allein schon von der Logik: wenn du im Berg um die Kurve fährst hat der erste (kleinere) Anhänger nichts mehr gegen den zweiten (schwereren) Anhänger entgegen zu setzen ..... Unfälle sind damit vorprogrammiert.
Nimm mal als Beispiel einen 8to vorn und den 18to hinten weil der 18to keine AHK hat .... die Deichsel vom 8to ist nicht auf diese gewichte ausgelegt, ebensowenig die AHK ...... stellt Euch diesen Zug mal beim Fahren voll vom Acker auf die Straße um die Kurve vor .... was meint Ihr was der 18to solnage der noch auf dem Acker ist mit dem 8to auf der Straße macht .....
Ich suche noch, bin jetzt selber gespannt ob ich ein belastbares Ergebnis finde. Muß aber auch mal arbeiten
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Leider noch nicht bei Youtube, sonst hätte ich es schon verlinkt.
Auf dem Handy wird es schon International verschickt
Gruss Hartmut
MBtrac, alles andere ist Behelf!
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25.04.2016, 18:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.04.2017, 06:20 von
Sam.)
Hallo Bernd,
wenn der Anblick eines solchen Gespannes deiner Meinung nach dem Ruf der Landwirtschaft nicht gut tut, solltest Du mal bei "Bauer sucht Frau" reinschauen, da wird der komplette Berufstand aufs übelste verarscht indem nur die "Besten" gezeigt werden und keinen interessiert das in irgendeiner Weise.
Also bei dem Gespann gibt's da keinen Grund einen solchen Spruch rauszuhauen.
Gruß Udo
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Hallo Männer,
Eigentlich wollte ich es heute Mittag schon schreiben. Ich muss mich greil da anschliessen, das hat nichts mehr mit dem eigentlichen Thema von Erhard zu tun.
Das meiste was hier geschrieben wurde sind Vermutungen oder eigenes Rechtsempfinden.
Ich weiß aus meiner FS noch, das du bei der alten Klasse 3, sprich PKW Führerschein einen 7.5 Tonner mit einem Anhänger der das 1.5 fache Gewicht des Zugfahrzeuges haben durfte fahren konnte, allerdings musste dieser gebremst sein.
Und jeder der einen LKW Führerschein hat weiß, das der druckluftgebremste Anhänger einen gewissen Vordruck hat um das Gespann gerade zu halten und nich beim bremsen um die Ecke zu schieben oder quer zu stellen.
Viele Grüße von der sonnigen (im Mom. Dunklen ) Untermosel
INGO
Viele Grüße von der sonnigen Untermosel
Ingo
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Du trinkst um diese Uhrzeit schon Bier??????
Nein.... das ist ein Weizensmoothie
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Bilder und Videos sind gemacht worden und werde ich auch hier reinstellen. ich muß sie nur erst selber haben.
Das mit der Drohne hat terminlich nicht gepaßt. Der junge Mann hat am Wochenende dafür das Pflügen gefilmt, auch schön anzusehen. Habe ich aber auch noch nicht.
MfG Erhard