So habe ich die Steuerbefreiung bei meinem MBtrac durchbekommen!
#31

Danke für den link zum Urteil, Ralph, ich muss mich korrigieren.
Da hat es sich das FG m.E. sehr leicht gemacht, indem es auf das Grundsatzurteil des BFH gar nicht eingegangen ist. Dass der BFH Revision zugelassen hat (Az. II R 38/13), obwohl die Revisionsvoraussetzungen eigentlich nicht gegeben sind, spricht Bände, denn es bedeutet, dass er der Entscheidung grundlegende Bedeutung beimisst.
Zu den Schaustellern: deren Lkw/Zugmaschinen fahren zwar nicht mit grüner Nr. (das Thema hier), haben aber abseits der grünen Nr. eine eigene Steuerbefreiungsvorschrift. Das war mir neu.
Reinhard

Ich habe eine Phobie: Dat geit mi allns am mors phobie.
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#32

Hallo Ralph,

(04.01.2015, 18:37)R.W. schrieb:  So ich wie ich sehe war der Knackpunkt 3 Sitzplätze und die hohe Zuladung . Beides wäre vom Besitzer zu ändern gewesen, Ablastung und andere Sitzbank.
sicherlich wäre das zu ändern gewesen, aber warum? Die Sitzbank ist beim U427 Serie, auch bei landwirtschaftlichen Unimogs.

Zitat:Wenn man sich im Unimog Forum die Argumentation gegen eine Ablastung z.B. U 421 liest kommt oft der Einwand : dann darf ich ja nichts mehr laden . Daraus erkenne ich das nicht das ziehen ( Zugmaschine !) ist bei diesen Besitzern die Hauptaufgabe sonder der Transport auf der " Hilfsladefläche" ist .....LKW:-)
Hmm, dann erkläre mir mal bitte, warum -auch beim Trac- zum Ziehen oft ballastiert wird, und wie das ohne entsprechende Nutzlast -legal- gehen soll.

Wenn ich mit dem Unimog größere Lasten bewege, ballastiere ich immer. Selbst solo habe ich hinten min. 1to Ballast drauf (der Fahrkomfort verbessert sich dadurch drastisch!), und mit schwerem Anhänger packe ich auch deutlich mehr drauf, weil der Unimog sonst hinten zu leicht ist. Das mache ich übrigens beim LKW auch, sofern möglich. Schwere Anhänger und zu leichte Zugfahrzeuge fahren sich nun mal nicht gut.


Und der Bezug im Urteil auf Bundeswehr (und Feuerwehr) ist ziemlich beknackt (und wäre mit einem pfiffigen Anwalt vermutlich nach hinten losgegangen):
Der 'gängige' BW-Unimog ist der U1300L der Baureihe 435. Der ist tatsächlich als LKW konzipiert.
Die bei der BW eingesetzten Unimogs der Baureihe 427 sind dagegen rein als Zugmaschine konzipiert, i.d.R. Flugzeugschlepper (OK, zugegeben, Düsenjäger sind eher nicht LoF Wink ). Und die Vorgänger dieser U427 Flugzeugschlepper hatten sogar 5 Sitzplätze, es sind die bekannten U406 mit Doppelkabine, die vor ein paar Jahren zuhauf ausgemustert worden sind.

Hier vergleichen die Richter Äpfel mit Birnen.


Zitat:Und mal ehrlich wie werden viele Unimogs genutzt die im privater Hobby Hand sind ?!
Um Sonntags zu Oldtimertreffen zu fahren, was mit nem LKW nicht erlaubt ist Wink

Grüße
DaPo (Daniel)
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#33

Hallo Daniel ,

Ich sage nicht das das Urteil mir gefällt oder das ich die Argumentation für sehr sinnhaftig halte .
Fakt ist der Steuerbescheid ist ergangen und für das erste rechtsgültig .
Die von mir angesprochen Dinge hätte ich geändert und so den Charakter des Fahrzeuges gleich mit .
Der alte Satz : vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand stimmt....
Und ob ein andere Rechtsanwalt etwas geändert hätte ist müßig . Auf jeden Fall haben alle ihr Geld bekommen .Anwälte Richter Gutachter usw :-)
Recht haben und Recht bekommen sind zwei Dinge und das Urteile sehr sinnhaftig sind bezweifele ich. Natürlich hast Recht mit dem ballastieren und mit den anderen Dingen aber was interessiert das einen Richter der noch nie " Pulverdampf " gerochen hat
Das mit meiner Anmerkung zur Nutzlast sprich Ballastierung hast du im den falschen Hals bekommen . Der Einwand der einiger Unimog Fahrer gegen die Nutzlastveringerung war nicht : wir können dann nicht mehr ballastieren sondern wir können dann nichts mehr transportieren . :-) und das ist ? Also sehr wichtig die richtige Wortwahl .


Bürokraten am besten mit Bürokratie schlagen..

Beste Grüße

Ralph
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#34

Hallo zusammen,

Jetzt trage ich meinen Wissensstand (Senf) auch mal ab.

Es sind ja die Schlüssel NR. ausschlaggebend.
Unterschieden in:

Zugmaschine
Landwirtschafliche Zugmaschine
Ackerschlepper

Man kann nicht ohne weiteres eine Zugmaschine in einen Ackerschlepper umwandeln.
Ein Unimog z.B. Ohne HKH und Zapfwelle kann ja kein Ackerschlepper sein.
Kein Ackerschlepper keine Steuervergünstigung.

Gruß
Uli
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