Ist dies ein Schaden, welche die Betriebshaftpflicht abdeckt?
#5

Hallo, hatte letztes Jahr das gleiche Problem. Weder dem Kunden noch mir war klar, das Betonplatten im Mist waren. Die Betriebshaftpflicht des Kunden hat den Schaden bezahlt: 2 Streuwalzen inkl. Lager und die Arbeit. Gutachten war nicht erforderlich.
Grüsse Marcus
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