Ist dies ein Schaden, welche die Betriebshaftpflicht abdeckt?
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XTRAC14 

Hallo zusammen,

weiß zufällig jemand aus dem Forum darüber bescheid, ob es sich bei folgendem Ereigniss um einen Schaden handelt, welche die Betriebshaftpflicht abdeckt?
Folgendes Beispiel:
Ein Lohnunternehmer streut bei einem Kunden Mist. Im Mist befand sich ein großer Betonbrocken - Folge: Am Miststreuer hat es das komplette Streuwerk u. den Kratzboden beschädigt.

Wer zahlt den Schaden? Die Betriebshaftpflicht des Kunden?

Für Antworten wäre ich dankbar.

"Geht nicht" gibts nicht!
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