Abschleppen von Fahrzeugen - Darf ich das?
#9

Servus,


Versicherungsschutz besteht läuft eindeutig über das ziehende Fahrzeug.
Unabhängig davon, ab das gezogende Fahrzeug angemeldet und damit versichert ist, oder nicht.

Versicherungstechnisch gäbe es nur ein Problem, wenn sich das gezogene Fahrzeug selbstständig macht und gleichzeitig selbst keinen Versicherungsschutz besitzt.

Gleiche Thematik, aber eher bekannt, liegt bei allen Anhängern vor.


Viele Grüße

Michl

Mb trac - was besseres gibts nicht
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