Mündlichen Pachtvertrag kündigen? Wer weiß Rat?
#2
XTRAC15 

Du kannst ihn fristlos kündigen, da er ja seine Pacht nicht bezahlt. In die Kündigung müssen Pächter, Verpächter, Flurstücksnummer, Flurname, Flurnummer u. Gemarkung. Die Kündigung aber auch dem Amt für Landwirtschaft vorlegen.

"Geht nicht" gibts nicht!
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