Moin
Der T-Führerschein weißt zwei Geschwindigkeitsbegrenzungen auf, die an das Alter des Inhabers gebunden sind.
Mit 16 Jahren darf man Schlepper bis 40 km/h für land- und forstwirtschatfliche Zwecke fahren.
Mit 18 Jahren wird diese Geschwindigkeitsgrenze auf 60 km/h für land- und forstwirtschatfliche Zwecke erweitert.
Ab 18 Jahren dürfen also alle Unimog mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 60 km/h gefahren werden.
Somit kommen die Unimogtypen 70200, 2010, 401, 411 mit einer eingetragenen Geschwindigkeit von 52 km/h in Frage ohne eine Drosselung vorzunehmen. Die anderen Baureihen sind alle mit über 60 km/h eingetragen um eine Autobahnzulassung zu erreichen. Denn letztendlich ist die Geschwindigkeit der große Vorteil des Unimogs.
mfg
Heinrich
Der T-Führerschein weißt zwei Geschwindigkeitsbegrenzungen auf, die an das Alter des Inhabers gebunden sind.
Mit 16 Jahren darf man Schlepper bis 40 km/h für land- und forstwirtschatfliche Zwecke fahren.
Mit 18 Jahren wird diese Geschwindigkeitsgrenze auf 60 km/h für land- und forstwirtschatfliche Zwecke erweitert.
Ab 18 Jahren dürfen also alle Unimog mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 60 km/h gefahren werden.
Somit kommen die Unimogtypen 70200, 2010, 401, 411 mit einer eingetragenen Geschwindigkeit von 52 km/h in Frage ohne eine Drosselung vorzunehmen. Die anderen Baureihen sind alle mit über 60 km/h eingetragen um eine Autobahnzulassung zu erreichen. Denn letztendlich ist die Geschwindigkeit der große Vorteil des Unimogs.
mfg
Heinrich
Unimog und MB trac: Auf allen Feldern gut betreut !