09.01.2005, 16:44
Klar, jede veränderung am Fahrzeug die nicht im Brief oder Schein steht muss eingetragen werden! Das ist aber bei Reifen kein Problem. Deine Felgen (ich denke mal das es die 15x28 sind) haben eine MB-teilenummer eingestanzt. Mit dieser und der Rahmennummer gehst du zum MB-Service und forderst eine Unbedenklichkeitserklärung für die Reifengröße 540/65 R28 an. Sollte innerhalb ein paar tage da sein (kostet etwa 70€). Mit der Erklärung, dem Schein und dem Schlepper stiefelst du dann zum TÜV und zeigst den Gaunern dann das Geschoss.
Beachten solltest du noch das 3/4 vom Reifen verdeckt sein müssen (evt. Kotflügelverbreiterungen??) und das der Lenkeinschlag passend begrenzt wird (falls nötig natürlich!).
Gruß Hartmut
Beachten solltest du noch das 3/4 vom Reifen verdeckt sein müssen (evt. Kotflügelverbreiterungen??) und das der Lenkeinschlag passend begrenzt wird (falls nötig natürlich!).
Gruß Hartmut
MBtrac, alles andere ist Behelf!