Fahrzeugbrief
#5

Hallo
Zitat:ein schreiben das dieser nicht gestohlen ist und dann ab zum TÜV der macht dir einen neuen Brief in der Zulassungsstelle.
Zitat:da die ämter eidesstattliche erklärungen haben wollen etc.....
Das Verfahren ist fast richtig.
Zu allererst muss der Brief bei der Zulassungstelle als verloren gemeldet werden. Das KBA schreibt den Brief dann zur Auflassung aus. Ich glaube 6 Wo, du könntest ja die Karre verkauft haben und dem Käufer den Brief schon übergeben haben, der alte Brief wird nämlich für ungültig erklärt.
Du erhälst ein vorläufiges Papier, Eidesstattliche Erklärung etc ist klar, nimm aber schon eine Eidesstattliche Erklärung mit in dem du den Verlust erklärst, bei der Straßenverkehrsbehörde kostet allein das Formular schon Zuschlag. Frage vor allem dort an, was alles in der Eidesstattlichen Erklärung drinnstehen muss.
Die Daten sind beim KBA gespeichert, da brauchst du normalerweise keine Datenblatt von Daimler, das kostet nämlich auch noch mal 150 Kracher plus Merkelsteuer.

und tschüss

Helmut


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Fahrzeugbrief - von MB-Trac-turbo - 07.01.2008, 17:48
RE: Fahrzeugbrief - von Michel - 07.01.2008, 18:55
RE: Fahrzeugbrief - von MBTracGuru - 08.01.2008, 09:20
RE: Fahrzeugbrief - von Frankenwäldler - 08.01.2008, 10:38
RE: Fahrzeugbrief - von Helmut-Schmitz - 08.01.2008, 13:42

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