Garantie, Umtausch oder Rückgaberecht?
#4

nimm die "C" varIante, der hersteller hat laut ISO 9000 - gewährleistung (paragraphen hab ich jetzt grad nicht im kopf), das recht 3 mal nachzubessern. Wenn das nicht erfolgreich ist, hast du das recht auf wandlung ( geld zurück).
wenn der hersteller also selber weiterhin mist macht, kann er auch niemand anderen die schuld für eine unsachgemässe reparatur geben. bestehe auf ersatz oder miete die einen mulcher nach absprache mit dem hersteller und stell denen die kosten in rechnung( nutzungsausfall). wenn die nicht wollen - geh zum anwalt und mach denen druck - die kosten müssen die auch noch bezahlen.

und keine angst - diese gewährleistungskosten sind bei jedem hersteller einkalkuliert. die hoffen bei bruch oder ausfall das du dich einfach abspeisen lässt. wenn die merken das sie dich nicht verkaspern können, werden sie kulant.

gruss
rufus


ps
hab vor ein paar monaten mein auto nach 3maligen getriebeschaden in 6 monaten, gewandelt. dem renomierten hersteller ist der a... auf grundeis gegangen, nachdem wir ein klärendes gespräch geführt hatten und die merkten das ich mir das rechtlich nicht gefallen lasse. auf eine gerichtliche ausseinandersetzung hatten die dann keinen bock mehr.
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Garantie, Umtausch oder Rückgaberecht? - von 1300Vollmer - 26.10.2005, 19:17
RE: Garantie, Umtausch oder Rückgaberecht? - von Bauernpower - 27.10.2005, 05:43
RE: Garantie, Umtausch oder Rückgaberecht? - von mbtrac1 - 27.10.2005, 17:09
RE: Garantie, Umtausch oder Rückgaberecht? - von Rufus - 28.10.2005, 20:18

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