17.04.2018, 22:59
(17.04.2018, 21:08)ekke schrieb: Aber das H-Kz. kommt für den 1800er sowieso noch nicht in Frage (30 J. ab EZ).
Wenn man das genaue Baudatum nachweisen kann, dann zählt auch das Baujahr als in Verkehrbringung.
Gruß Hartmut
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