07.03.2015, 14:01
Mahlzeit!
Landwirtschaftliche Fahrzeuge und Geräte dürfen auf öffentlichen Strassen bis zu einer Breite von 3m ohne Ausnahmegenehmigung bewegt werden. Alles über 3m brauchste ne Genehmigung für. Die ist bis 3,5m Breite auch enigermaßen einfach zu bekommen, da Mähdrescher und Häcksler fast alle zwischen 3,30- und 3,5m sind. Laut Gesetz dürftest du das Mähwerk also eigentlich nicht ohne Genehmigung auf der Strasse fahren. Kann man nicht evtl. Die Schutztücher an den Seiten oder so klappen?
Wie gesagt das sind die Seiten des Gesetzes...
Grüße Yannick
Landwirtschaftliche Fahrzeuge und Geräte dürfen auf öffentlichen Strassen bis zu einer Breite von 3m ohne Ausnahmegenehmigung bewegt werden. Alles über 3m brauchste ne Genehmigung für. Die ist bis 3,5m Breite auch enigermaßen einfach zu bekommen, da Mähdrescher und Häcksler fast alle zwischen 3,30- und 3,5m sind. Laut Gesetz dürftest du das Mähwerk also eigentlich nicht ohne Genehmigung auf der Strasse fahren. Kann man nicht evtl. Die Schutztücher an den Seiten oder so klappen?
Wie gesagt das sind die Seiten des Gesetzes...
Grüße Yannick