Welche Weideschuppengröße ist Baugenehmigungsfrei?
#5

Aus der niedersächsischen Bauordnung:
"Genehmigungsfreie bauliche Anlagen:
...,Gebäude bis 70 m2 Grundfläche und 4 m Höhe, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen, nur zum vorübergehenden Schutz von Tieren oder zur Unterbringung von Ernteerzeugnissen bestimmt sind und keine Feuerstätten haben,..."

Gruß
Christian
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