MBtrac mit schwarzer Nummer zulassen?
#1

Hallo,
fährt einer von euch einen mb trac mit schwarzer Nummer?
Wenn ja, wie viel Euro Stuern bezahlt er?

Mich interessieren besonders die Baureihen 700,800,900,1000 da ich mir eventuell einen kaufen möchte. Ich bin am überlegen was besser ist, Mb trac oder doch Unimog, benötige das Fahrzeug eig. nur für ein bisschen Brennholz zu machen (80 bis 100 Meter), bin von beiden Fahrzeugen sehr begeistert. Was meint ihr wäre besser?


MFG Marcel aus der Eifel
Zitieren
#2
MTRAC10 

Hallo. Habe einen 800 mittel. mit Schwarzer nummer, auch wegen Brennholzhandel. Geht nach dem Gesamtgewicht bei diesen Fahrzeugen. Denke 320€ zahle ich im Jahr.Binmir aber NICHT ganz sicher, Am einfachsten anrufen Beim Finanzamt und fragen. Sicher ist sicher.
Zitieren
#3

Vergiss aber nicht die Steuern für den Anhänger einzuberechnen, oder willst Du das Holz mit nem Heckcontainer heimfahren?

Lars
Zitieren
#4

Hallo Marcel,

die alten Mittelschalter kannst Du auch mit H Kennzeichen fahren. (Fahrzeug über 30 Jahre). Macht 192 Euro Steuern und Versicherung kleiner 100 Euro.
Allerdings darfst Du damit keine "grünen" Hänger ziehen, weil keine Landwirtschaft. Hänger müssen separat zugelassen werden.

Steuern gehen nach zulässigen Gesamtgewicht. Wird in 200 kg Schritten gerechnet so weit ich weiß. Hatte mal für den 800er 360 Euro Steuern bezahlt.

Für ein bisschen Holz sind die Seitenschlater mE preislich zu teuer. Besonders der 1000er mit 366er Maschine. (Hätte ich gern Wink.)

Gruß Jan
Zitieren
#5
MTRAC10 

Ja da Hast du recht. Schwarze nummer auch für den HängerTongue Fahre aber nur selten auf der straße und viel im Wald. aber das kommt nächstes Jahr. Hänger mit neuer Farbe versehen und anmelden.Sad
Zitieren
#6
XTRAC15 

moin,moin Big Grin
warum unbedingt schwarzes kenzeichen, man kann den trac auch
mit grünen kenzeichen voll versteuern, so hab ich es gemacht ,oder monatsweise je nach bedarf.der trac gefällt mir mit grünem
kenzeichen besser.ich zahle für meinem 15ender 750€ im jahr
bei 10tonen zgg.
mfg.

einmal trac immer trac
Zitieren
#7
YTRAC04 

Hallo,
danke für eure Antworten. Aber Mittelschalter wollte ich nicht, eher seitenschalter, mir ist bewusst wie die Preise sin. Will den Trac ja nicht nur für Holz zu machen, will ihn eig nur haben weil ich die Fahrzeuge klasse finde. H-kennzeichen ist immer so ne sache da ist man ja ziemlich eingeschränkt was man machen darf und was nicht.

mfg Marcel
Zitieren
#8

Was bringt mir die grüne Nummer, wenn ich Steuern dafür Zahle? Kann ich dann einen Anhänger mit grünen Folgekennzeichen Kennzeichen ziehen?

mfg Tobi
Zitieren
#9
YTRAC04 

Hallo zusammen !

Das mit dem grünen Kennzeichen ist ja doch teilweise mit Halbwahrheiten versehen...Sad

1. Ein grünes Kennzeichen heisst nicht zwangsläufig dass keine Steuern für das Fahrzeug gezahlt werden, aber es SOLLTE so seinexclamation
Beispiel: Kauft sich jemand einen Traktor mit grünem Kennzeichen von einem Landwirt und erfüllt nicht die Vorraussetzungen für die Steuerfreiheit was beim Anmelden meistens durch ein Formular beim Finanzamt angezeigt werden muss, so wird der neue Besitzer nachträglich zur Zahlung der KFZ-Steuern veranlagt! Ist der Traktor jedoch in dem gleichen Zulassungsbezirk mit dem alten, grünen Kennzeichen weiter zugelassen, muss der neue Besitzer meistens nicht auf schwarzes umrüsten darf aber auch KEINE zulassungsfreien Anhänger ziehen (Kein Versicherungsschutz! siehe unten)exclamation

2. Ein Versteuern von Lof-Zugmaschinen ist dann sinnvoll wenn zeitweise ausserlandwirtschaftliche Transporte bzw. -Arbeiten damit geleistet werdenexclamation
Ein Beispiel: Ein Landwirt wird von einem Segelclub gebeten die Boote im Frühjahr zum Slippen zu fahren (Keine landw. Transporte-->steuerfrei nicht erlaubtexclamation). Der Landwirt kann eine Versteuerung beim Finanzamt beantragen. Diese gilt mindestens EINEN Kalendermonat kann aber auch mehrere Monate laufen.
In dieser Zeit kann mit der Zugmaschine landwirtschaftlich wie auch anderweitig gearbeitet/transportiert werden. (Es dürfen auch die nicht zugelassenen Trailer des Clubs bis 25 km/h gezogen werden! Für die Verkehrssicherheit ist aber der Führer der Zugmaschine verantwortlich wie bei den zulassungsfreien Anhängern!)
ABER!!!
Wird die Zugmaschine länger als 9 Monate im Jahr am Stück versteuert, so erlischt für das Kalenderjahr die automatische Versicherung der zulassungsfreien Anhänger durch die Betriebshaftplicht, da eine hauptsächlich ausserlandwirtschaftliche Nutzung vorliegtexclamation
Dies gilt meisst auch wenn in 2 aufeinanderfolgenden Jahren jeweils mehr als 6 Monate am Stück versteuert wird.
Für die optierenden Landwirte sei gesagt dass sich für sie nichts ändert, ABER: Sie sind verpflichtet dem Finanzamt die Änderung ihres Betriebes anzuzeigen (Wird logischer Weise gemacht) UND die Übertragung der Steuerfreiheit zu beantragen (Wird meistens vergessen!). Die Finanzämter bei uns in S.-H. sind dabei sehr kulant und drehen den Landwirten keinen Strick daraus aber eine wenigstens telefonische Anzeige vom Landwirt steht auch hier in den Bestimmungenexclamation

3. Die zulassungsfreien Anhänger (bis 25km/h) müssen über die Betriebshaftpflicht versichert sein (wenn anghängt dann automatisch über die Zugmaschineexclamation). Das funktioniert eben nur wenn eine Landw./Forstw. oder Fischerei-Betriebshaftpflichtversicherung bestehtexclamation Ein Lohnunternehmer MUSS seine Anhänger bereits über 6km/h anmelden und versichern weil er zwar hauptsächlich für Landwirte tätig ist aber keinen landw. Betrieb in e. Sinne hatexclamation
Alle Anhänger die über 25 km/h Betriebsgeschwindigkeit haben UND auch schneller als 25km/h gefahren werden sollen müssen sowieso angemeldet werdenexclamation Hier gilt bei grünem Kennzeichen nur die Einschränkung Transporte für/von oder zwischen Land- oder Forstwirtschaftlichen Bereichen zu tätigen!
Das Heisst: Es wird ein grünes Kennzeichen meisst mit zulassungsfreien Anhängern gleichgesetzt, ist aber nicht immer soexclamation
Ist die Zugmaschine auf grünes Kennzeichen angemeldet UND TATSÄCHLICH GENERELL STEUERBEFREIT und die Betriebshaftpflicht ist bezahlt (Ausnahme kurzzeitige Versteuerung s.O.) kann damit ein zulassungsfreier Anhänger gezogen werden.
Ist die Zugmaschine auf schwarzes Kennzeichen angemeldet (nicht steuerbefreit!) ist es eine Fahrt OHNE Versicherungsschutz mit einem nicht angemeldeten/zugelassenem Anhängerexclamation

Eine Nachfrage beim zuständigen Finanzamt kann wirklich nützen. Es sind Informationen aus erster Hand und die Leute sind froh nicht den ärgerlichen Papierkram machen zu müssen wenn die Polizei wegen v.a. Steuerhinterziehung nachfragt.
Es gibt bestimmt auch Unterschiede bei den einzelnen Bundesländern aber im Grundsatz dürften diese sich nicht unterscheiden.

Eine Besonderheit bei der Zulassung einer steuerbefreiten Zugmaschine gibt es zumindest in Schleswig-Holstein noch:
Es hängt nicht allein von einer Betriebshaftpflicht ab sondern auch von der Art des Betriebes oder der Fläche/Tierbestandes ab ob das Finanzamt zustimmt!
Habe selbst einen Resthof wo eine Betriebshaftpflicht besteht aber die Fläche war Ihnen zu klein (2,5ha). Daher kann ich ein Lied davon singenRolleyes
In anderen Bundesländern hat jeder Bürger eine Möglichkeit EINE Zugmaschine steuerbefreit zuzulassen (muss sich aber an die Bestimmungen der Land- bzw. Forstwirtschaftlichkeit halten--> KEINE gewerblichen Transporte!).
Darüber gibt es in der Suchfunktion zur Zulassung auf grünes Kennzeichen einiges zu findenexclamation

Hoffentlich ist einiges jetzt ein bisschen klarer.

Mit informativem Gruss

Lars

MB-Trac und Spass am Fahren.....Cool..... eine untrennbare Verbindung exclamation
Zitieren
#10

Darf man denn einen Trecker mit schwarzer Nummer mir einem Klasse T-Führerschein fahren, da diese ja auch nur für LoF Zwecke gültig ist oder braucht man Klasse C/CE?question

MFG Tobias

Über MB trac lacht die Sonne,
über Fendt die ganze WeltTongue
Zitieren
#11

hallo,
da brauchst du dann CE
Ausnahme: Biogasanlagen, da ist es mittlerweile so geregelt, dass man mit dem T auch gewerblich fahren darf
gruß sepp
Zitieren
#12

Hallo,

wenn du mit deinem Trac mit schwarzer Nummer für einen Landwirt in der Ernte fährst darfst du das auch mit dem FS "T".
Das hat ja in erster Linie nichts mit dem Kennzeichen zu tun!

Gruß Christoph
Zitieren
#13

Wie jetzt,
ich hab grüne Nummer, den trac versteuert, zahle ca 500 Euro fürn 1400er, darf ein 16 jähriger mit T damit keine Erde fahren im Lohn?
Weil normal hätt ich ja schwarz,....

Gruß Stefan
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema / Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 5 Gast/Gäste