MBtrac ohne Fahrzeugbrief aus Holland?
#61

Servus zusammen

Habe da mal eine Frage zu Tracs aus Holland.
Haben die in Holland keinen Kfz-Brief?
Was müssen bei einem Trac aus Holland für Papiere dabei sein?
Was brauche ich für die Zulassung eines solchen Fahrzeugs in Deutschland?

Gruß Martin
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#62

Hallo Martin,

meinen habe ich ja aus den Niederlanden eingeführt, also kann ich dir da weiterhelfen.

An Papieren sollte ein richtiger Kaufvertrag, egal ob Privatkauf oder Händler, dabei sein. Das aber eigentlich größtenteils für dich als Eigentumsnachweis.

Dann musst du zum TÜV (oder im "Osten" wohl zur Dekra) und dir ein Einzelgutachten (beamtendeutsch: "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß Paragraph 21 StVZO") machen lassen. Die technischen Daten kann der TÜV wohl auch aus der Datenbank raussuchen, schaden tut es aber nicht, sich die Datenbestätigung aus Wörth zu holen (wenn es auch Geld kostet). Da habe ich mir gleich Bescheinigen lassen, dass der Trac direkt in die Niederlande verkauft wurde und kein Fahrzeugbrief ausgestellt wurde.

Das Datum der Erstzulassung (auch wenn sie praktisch nie stattgefunden hat) wird entweder anhand vorhandener Dokumente vom Erstbesitzer oder anhand des Baujahrs geschätzt.

Mit diesem Gutachten und deinem Versicherungsnachweis gehst du zu deiner Zulassungsstelle und dort werden dir Brief und Schein ausgestellt.

Soweit die Theorie, aber:
- vor dem Kauf zur Zulassungsstelle und Vorgehensweise abklären und schriftlich geben lassen.
Nicht, dass die sich danach plötzlich querstellt.
- abklären, ob der trac tatsächlich in die Niederlande verkauft wurde. Nicht, dass der doch schonmal in Deutschland zugelassen war. Hatte da ursprünglich die normale Daimler-Mail angeschrieben und dann vom Unimog-Museum (!) den Scan vom Fertigungsblatt meines Trac bekommen.
- bei der niederländischen Polizei anfragen, ob auf die Fahrgestellnummer ein Diebstahl gemeldet ist
- beim TÜV des Vertrauens nachfragen, ob er dir das Gutachten macht. Hier im Süden bekam ich sofort die Antwort "Das geht nicht". Im Norden klappte es ohne Probleme.

So habe ich es zumindest gemacht, um das immer vorhandene Restrisiko zu minimieren.
Hoffe, dass ich damit ein wenig geholfen habe.


Viele Grüße
Tobias
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#63

Hallo Martin,

ich kann als damaliger Themenstarter meinem Vorredner nur beipflichten.

Wichtig ist ein Kaufvertrag als Eigentumsnachweis.
Der Tüv oder Dekra oder GTÜ oder KÜS können auf die Herstellerdatenbanken zurück greifen und so die Abnahme ohne weitere Daten Deinerseits durchführen.

Auf der Zulassungsstelle kommt die Datenbestätigung von Mercedes zum Zuge. Hier ist vermerkt, dass kein Fahrzeugbrief zum Fahrzeug ausgestellt wurde und eventuelle Vorbesitzer müssen keine Verlusterklärung oder ähnliches unterschreiben.

Diese Datenbestätigung dürfte heute wahrscheinlich um die 200€ kosten. Wichtig: Lasse Dir zu der Datenbestätigung gleich alle Rad-Reifenkombinationen mit freigeben/bescheinigen. Das kostete zumindest damals im Zuge der Datenbestätigung keinen Aufpreis.

Gutes Gelingen Smile

MfG
Andre


MB trac.

Yes we can!

-> "Mein Steckbrief" <-
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#64

Moin Andre,

Bitte nicht die Begriffe durcheinander bringen.

Gebraucht wird für TÜV und Zulassungsbehörde das Datenblatt.
Bzw. die Zulassungsbehörde übernimmt die Daten, die der TÜV bei der Vollabnahme in die Papiere einträgt.

Wenn es denn dann so sein sollte, das der TÜV auf eine Datenbank zugreifen kann, dann braucht man wahrscheinlich nichtmal zwangsläufig das Datenblatt von Daimler... (die Angabe aber ohne Gewähr!)

Gruss Hartmut admin

MBtrac, alles andere ist Behelf!
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#65

Moin,

ich denke, dass Andre das auch so gemeint hat.

Das Datenblatt ist aber allein deshalb nützlich, als dass man sich eben vom Daimler bestätigen lassen kann, dass der trac ohne Fahrzeugbrief ausgeliefert wurde.
Zumal der TÜV für das Heraussuchen aus der Datenbank noch extra Recherchekosten auf die Rechnung schreibt.
Und man durch die Datenbestätigung exakt die Daten für sein Fahrzeug bekommt, was bei meiner 25 km/h Variante nicht unpraktisch war. Wenn auch vielleicht nicht überlebenswichtig.

Was vielleicht auch interessant zu wissen ist:
- bei montierten Arbeitsleuchten, die außerhalb des normalen gesetzlichen Rahmens montiert sind (z.B. beim Mittelschalter seitlich oben am Dach) wäre eine Sondergenehmigung zur Zulassung nötig gewesen. Ebenso wie bei montierten Rundumleuchten. Die pauschal von Mercedes beantragten Genehmigungen in Form der Beiblätter als Ergänzung zur ABE gelten nur bei originaler Zulassung, welche nach dieser ABE damals durchgeführt wurde.
- ebenso verhält es sich mit hinten angeschlagenen Türen bei anderen Fabrikaten. Diese sind aus Sicherheitsgründen (öffnen sich selbstständig durch den Fahrtwind, wenn man an die Entriegelung kommt) ebenfalls genehmigungspflichtig.
-> Ich habe mit meinem Trac ohne Zusatzscheinwerfer bares Geld und Nerven gespart, wobei mir das vorher natürlich unbewusst war.

Dieses Fertigungsblatt, das mir das Unimog-Museum netterweise eingescannt zugeschickt hat, war für mich auch echt praktisch. Da mein trac noch nicht im EPC geführt wird, standen da doch interessante Infos für mich drin. Z.B. Besteller, Ausstattungscodes und die genauen Tage, an denen das Fahrzeug gefertigt wurde.


Viele Grüße
Tobias
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#66

Hallo
so wie ich die Sache hier lese, klappt die Zulassung in D anscheinend !
Eingangs wurde aber doch gesagt, daß der Trac noch nie zugelassen war !
Sollte dies tatsächlich der Fall sein, so ist das Fahrzeug in Deutschland nicht mehr zulassungsfähig, da die derzeit geltenden Abgasvorschriften bei der Zulassung anzuwenden sind, und die erfüllt der Trac in keinem Fall. Der Trac wird als "Neufahrzeug" behandelt.

Michel
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#67

(17.12.2016, 08:55)U 1600 A schrieb:  Das Datenblatt ist aber allein deshalb nützlich, als dass man sich eben vom Daimler bestätigen lassen kann, dass der trac ohne Fahrzeugbrief ausgeliefert wurde.

Und das braucht man wofür?

Aus vielen Fällen ist eigentlich bekannt, das das bei den jenigen betroffenen Personen eher Contraproduktiv war wenn die Zulassungsstelle weiß, das das Fahrzeug noch nie eine Zulassung hatte.
Denn dann kommt es zu dem von Franz (Mile) angesprochenem Phänomen, das aufmal ein 20-30-40 Jahre altes Fahrzeug als Neufahrzeug behandelt werden muss, weil es ja nie eine offizielle in Verkehrbringung hatte...

Da das spezielle, seltene Einzelfälle sind (Traktorkauf aus NL), wird das aber von Zulassungsbehörde zu Zulassungsbehörde, von Landkreis zu Landkreis, und von Mitarbeiter zu Mitarbeiter manchmal anders gehandhabt.

Aber mit dem Begriff "der hatte noch nie eine Zulassung" sollte man vorsichtig sein, bzw. man sollte es lieber nicht erwähnen!

Auch das der TÜV Recherche Kosten nimmt ist mir noch nicht untergekommen Smile

Allerdings kommt es auch auf den jeweiligen TÜV Prüfer an, wie der gewillt ist zu arbeiten.
Bei manchen reicht schon eine Kopie einer Zulassung eines Vergleichsfahrzeugs, beim nächsten sucht der TÜV Prüfer sich die Daten angeblich aus einer Datenbank heraus, und der dritte besteht auf das offizielle Datenblatt von Mercedes!

Gruss Hartmut admin

MBtrac, alles andere ist Behelf!
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#68

Moin,

um zusammen mit der Rechnung nachzuweisen, dass man das Fahrzeug trotz fehlendem Fahrzeugschein rechtmäßig erworben zu haben.

Mag sein, dass das die Zulassungsstellen unterschiedlich handhaben.
Als ich bei meiner im Vorfeld war, wurde mir gesagt, dass in so einem Fall die Inbetriebnahme in den Niederlanden als Erstzulassung angesehen wird. Da es da eben die andere Gesetzgebung gab und eine förmliche Erstzulassung nicht nötig war.
Sprich, die eigentliche Erstzulassung im Jahr 201X wird praktisch als ganz normale Ummeldung ausgeführt, nur dass dafür eben auch ein neuer Fahrzeugbrief ausgestellt wird.
Ist das Datum wie in meinem Fall nicht belegbar, wird dieses Datum vom TÜV-Prüfer geschätzt und in das Einzelgutachten eingetragen.
So wurde mir das von der Zulassungsstelle quasi vorgeschrieben, schriftlich mitgegeben und daran habe ich mich gehalten.
Deshalb sagte ich ja, dass man das unbedingt vorher abklären sollte.
Dann kommt es normalerweise auch nicht zu den genannten Problemen, wenn man denn nachweist, dass das Fahrzeug tatsächlich nicht zugelassen wurde.

Fakt ist ja, dass du ohne Brief dastehst. Dann fängt die Zulassungsstelle doch in jedem Fall an zu fragen, wie das kommt. Wenn du sagst, dass ein Vorbesitzer den verloren hat, kann verlangt werden, dass du bzw der Vorbesitzer das schriftlich bestätigt und unterschreibt. Früher oder später kommt das sowieso raus, dass dort keine Erstzulassung existierte. Die Behörde muss doch nur einmal recherchieren oder in den Niederlanden gegenchecken und schon ist das Spiel vorbei. Und dann bist du unter Umständen dran.

Wenn sich die Behörde querstellt, würde ich es lieber gleich lassen, als mit falschen Tatsachen anzufangen.


Viele Grüße
Tobias
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#69

Nur kurz noch als Antwort dazu.
Es hat keiner gesagt, das man falsche Angaben machen soll! Wink
Man braucht es denen ja aber auch nicht direkt auf die Nase binden, wenn man nicht danach gefragt wird.

Es ist ja schön, das es bei dir relativ unproblematisch geklappt hat.
Wenn du dir allerdings andere Berichte (auch in anderen Foren) durch liest, dann kommst du aber schnell ins staunen, wie auf mal andere Behörden und andere Mitarbeiter mit solchen Fällen vorgehen.

Ich hier in direkter Grenznähe höre da schließlich öfter von, auch wenn unsere Zulassungsstelle vor Ort da eher unproblematisch ist, da es hier eben öfter vor kommt.

Auch Heiny, der so gut wie alle seiner MBtrac nach Deutschland verkauft kann da von vielen seiner Kunden ein Lied von singen Wink

Und als Besitznachweis reicht die Rechnung, Kaufvertrag, Quittung mit Angabe einer Fahrgestellnummer völlig aus!

Gruss Hartmut admin

MBtrac, alles andere ist Behelf!
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#70

Hallo
offensichtlich wird das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt bzw. der eine interessiert sich dafür und der andere wieder nicht.
Das der Trac die derzeitigen Abgasvorschriften nicht erfüllt ist auch klar, aber da sind wir uns glaube ich einig, "dass dies alles Haarspalterei ist".
Der Amtsschimmel wiehert hier kräftig !

Michel
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#71

Servus zusammen

Vielen Dank für eure Hilfe !

Das hat mich schon beruhigt das es wirklich so ist das die Fahrzeuge aus Holland keinen Fahrzeugbrief haben.
Hab mich schon gewundert das ich nur eine Rechnung als Eigentumsnachweiß bekommen habe.

Habe mir eine Datenkarte vom Trac besorgt , komme aber mit den ganzen Nummern nicht klar.
Gibt es eine Liste wo drinnsteht was die Nummern bedeuten , z.B. SA- Code.

Gruß Martin
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#72

Hallo Martin,

schau mal hier:
https://www.trac-technik.de/Forum/showth...p?tid=2192


Viele Grüße
Tobias
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