Wie kann ich ein Fahrzeug auf LoF zulassen?
#1

Hallo Guten Tag wie und wo bekomme ich Unterlagen für ein LOF FAHRZEUG für die Abnahme und Zulassung.Ich möchte das Fahrzeug Gewerblich und in der Landwirtschaft benutzen Lohnbetrieb.Das Fahrzeug soll nur leere Anhänger Einachser und Tandem,und einen Tieflader für Landmaschinen ziehen.

Mfg
Hansi
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#2

Hallo Hansi,
der sicherste Weg wird sein, wenn Du dich mit dem Zoll kurz schließt. Die Damen und Herren entscheide über Wohl und Wehe.
Es ist immer mehr Aufwand die "Grüne Nummer" zu bekommen und es wird von Land zu Land ein anderes Süppchen gekocht.

Gruß Udo
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#3

Danke schön mal Sam für die Antwort, ich Fahre mal zum Zoll und mache mich Schlau.

Mfg
Hansi
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#4

Hallo Hansi,

der Zoll bewilligt ggf die Steuerbefreiung (grüne Nummer)
Die Zulassung LOF geht aus der Schlüsselnummer eines Fahrzeuges hervor.
Was für ein Fahrzeug soll es denn sein?
Fahrzeuge können uU auch umgeschlüsselt werden. Zum Beispiel bei der Unimogfraktion sehr verbreitet, eine Zugmaschine, Selbstfahrende Arbeistsmaschine oder gar einen Lkw mit Hilfe des Tüv / Dekra entsprechend als Lof zu klassifizieren. Mit diesem Gutachten bekommst Du dann bei deiner Zulassungsbehörde den entsprechenden Eintrag.
Schwarzes Kennzeichen und LOF ist kein Widerspruch. Zum Reduzieren der KfzSteuer ist ggf eine H-Zulassung von Vorteil (mit Gutachten Tüv/Dekra)

Viel Erfolg und Gruß

Peter
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#5

Hallo Peter Danke für die Antwort. Das Fahrzeug soll eine Sattelzugmaschine werden wo wir die Sattelplatte entfernen wollen und eine Pritsche aufbauen wollen mit dem entsprechendem Maßen,die sind glaube ich auch vorgeschrieben.

Mfg
Hansi
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#6

Hallo.
Länge der Hilfsladefläche darf nicht größer sein als das 1.4 fache des Achsstandes der Räder der ersten Achse
Der Zugmaschine. Darüber hinaus muss eine geeignete
Zugeinrichtung vorhanden sein. Gruß Oliver
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#7

Hallo MauMog Danke für die Antwort .

Mfg
Hansi
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#8

Hallo Männers,

die Eintragung als ldw.Zugmaschine in den Fahrzeugpapieren hat per se nichts mit der Zulassung als solche zu tun, sie ist noch nicht mal Vorausssetzung!
Das wird hier in den Foren immer wieder durcheinander gebracht!

Die Erteilung des grünen Kennzeichens bei Zulassung ist KEIN Rechtsanspruch, sondern praktisch nur ein Vorschuss auf die später zu beurteilende Rechtmäßigkeit. Auch der Eintrag als ldw. Zugmaschine leitet keinen Rechtsanspruch ab und ist nicht mal nötig, um ein Fahrzeug dennoch steuerbefreit zu bekommen. Es hilft höchstens dabei...
Der Weg zum grünen Kennzeichen ist erst mal vom "regionaltypischen Ritual" abhängig und wird später erst vom Zoll auf Rechtmäßigkeit geprüft und genehmigt oder abgelehnt. (Früher das regionale Finanzamt).
Im einen Landkreis braucht es dazu ein formloses Schreiben des Ortslandwirtes, im anderen Kreis muss man nachweisen, dass man LBG-Beiträge überweist, wieder wo anders schaut man bereits darauf, ob man mit LOF Tätigkeiten nennenswerte Gewinne macht.

Wie gesagt: Damit bekommt man erst mal bei Zulassung das grüne Kennzeichen. Der Zoll prüft später bei Verarbeitung des Zulassungssatzes die Rechtmäßigkeit der Vergabe des grünen Kennzeichens.

ACHTUNG! Die LOF Steuerbefreiung stellt keine "kostengünstige Alternative" zum H-Kennzeichen dar!
LOF zugelassene Fahrzeuge dürfen nur für LOF Zwecke eingesetzt werden und das wird inzwischen immer häufiger auch kontrolliert. Zuwiderhandlungen sind nicht mal einfach so kleine OWI's, da kann schon mal ganz schnell ein Straftatbestand oder sogar mehrere zusammen kommen...

Grüße
Holger

406.120 '72, 440.161 '75, 440.167 '83

Die 3 MBtrac-Grundsätze:
1.) Ein MBtrac ist zwar nicht alles, aber ohne MBtrac ist alles nichts!
woraus folgt:
2.) Ein Leben ohne MBtrac ist möglich - aber sinnlos...
doch zum Glück für die vielen Nicht MBtrac Besitzer:
3.) Nur wer einen MBtrac besitzt, weiß, was allen anderen fehlt...

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#9

Hallo Männers,

da kann ich Holger nur Recht geben.

Ich habe meinen Trac auf schwarze Kennzeichen angemeldet, zahle Steuern dafür und darf natürlich alles und immer fahren. LOF ist beschränkt.

Mein Nachbar, Bauer in Rente, hatte noch 3 Schlepper mit grünen Kennzeichen laufen. Leider hat er auch einen Feind der ihn beim Finazamt angezeigt hat, die kamen mal vorbei um das alles zu überprüfen. Fazit: Er musste alle Schlepper auf schwarze Kennzeichen ummelden und durft noch ca 4000 € Steuernachzahlung leisten.

Also Männers, vorher überlegen was Ihr mit dem Fahrzeug machen wollt, und die "günstigeste" Variante suchen.

Viele Grüße von der sonnigen Untermosel
Ingo


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Du trinkst um diese Uhrzeit schon Bier??????
Nein.... das ist ein Weizensmoothie Cool
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#10

Hallo Danke für die Antworten.Ich habe Heute bei der BAG Angerufen und habe geschildert was mit dem Fahrzeug gemacht wird 70 Prozent Landwirtschaftliches Lohnunternehmen 30 Prozent Gewerblich.Die Person sagte mir, das man das nie Ohne Steuern zu bezahlen angemeldet bekommt und da auch nichts dran zu rütteln ist.Jetzt kommt das nächst um etwas glimpflich davon abzukommen ein Euro 5 oder höher zu Kaufen da man ja schon Probleme mit den Orten (Grüne Plakette) haben wird.

Mfg
Hansi
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#11

Hallo Hansi,
in dem Fall wäre die Überlegung einen "Oldtimer" Lkw zu kaufen. 192,- Euro Steuern, keine Einschränkung bei der Nutzung und keine Beschränkung durch Umweltzonen.
Günstiger geht nimmer!

Gruß Udo
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