Welche Anhängelast ungebremst am MBtrac 1000 - 441161?
#1
YTRAC04 

Hallo,

Habe meinen Heizohack auf Achse gesetzt. Laut Tüv brauche ich bis 3to keine Betriebserlaubnis, da es dann ein angehängtes Arbeitsgerät ist, soll aber schauen wie hoch die Anhängelast ungebremst ist. Weiss jemand wo ich die Anhängelast finde oder berechne?

Gruss Holger


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MB Trac 1000, Spaß ohne EndeBig Grin
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#2

Hallo Holger,

ist im Schein nix eingetragen?

Schau mal,-vielleicht hilft dir das weiter. §42

http://www.stvzo.de/stvzo/inhalt.htm



MFG
Berni
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#3

Anbei ein Auszug aus dem Tabellenbuch von 1986.

Dort sind ungebremst 1,5t angegeben.

8t gehen mit einer Auflaufbremse.

Gruß
Wulf


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#4

Hallo Holger,

in meiner Bedienungsanleitung vom 900 SS von 1983 stehen folgende Anhängelasten für den 1000er:

Anhänger ohne Bremse 1500kg

Anhänger mit nicht
durchgehender Bremse 2 x 8000kg auflaufgebremst

Anhänger
mit durchgehender Bremse 2 x 16000kg Landwirtschaftl. Einsatz
24600kg Gewerblicher Einsatz
16000kg Hitch Anhänger Tandemachse

Die 1500 kg finde ich sehr wenig.
Zum Vergleich:
In Belgien wurden mir 8000kg zulässige Höchstmasse ohne Bremse eingetragen. Bei 4260kg Leergeicht ergäbe das 3740kg Anhängelast ungebremst.

Auflaufgebremst zulässige Höchstmasse 15000kg. -> 10740kg mit Auflaufbremse

Viele Grüße,

Michael
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#5
YTRAC04 

Hallo Jungs,

Danke für eure Infos. In den Papieren steht nichts, werden dann wohl die 1500kg bei der kl+mt Baureihe sein. Die 1500kg bringen mir aber nix, werde nochmal bei Tüv und Zulassungsstelle nachhaken. Es muss doch ne Berechnungsformel geben.

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#6

Hallo Holger

Hatte diesbezüglich mal mit Daimler telefoniert. Es geht wohl maximal das halbe Leergewicht des Tracs wenn ich mich recht entsinne.
Auf drei Tonnen wirst Du also nicht kommen können.

Aussagen beruhen aber auf der Erinnerung eines ca 10 Jahre zurückliegenden Telefonats.

Gruß Jan
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#7
ZTRAC15 

Hallo Holger,
tolles Teil Dein Heizohack! Wüsste ich gerne mehr drüber, hast Du den so gekauft, Hackleistung/h, max.Durchmesser Hackgut und was kostet so ein Teil in Etwa? Hast Du den 1000er aufgedreht für mehr Leistung an der Zapfwelle? Rolleyes

Gruß,
Arnd
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#8

Hallo Holger,

ungebremste Geräte ist ein heikles Ding! Ich bin mir nicht sicher, ob es klare Regelungen gibt, dass in dieser Frage für die Bauart "Gerät" die gleichen gesetzlichen Bestimmungen gelten, wie für Anhänger.
Für Anhänger ist, wenn meine Informationen noch stimmen, beim Mittelschalter bei 1.5t ungebremst Schluss.
Da MBtrac auf allen Vieren bremsen, hätte ich auch bei etwas mehr noch keine Bauchschmerzen, aber die genauen Werte würde ich mit einem aktuell Sachkundigen mal erörtern, wenn ich betroffen bin.
Meine Befürchtung ist aber, dass Du - wenn Du 3 Ingenieure fragst, mindestens 2 verschiedene Antworten bekommen wirst...

Normalerweise sollten ungebremste Geräte ausschließlich auf arrondierten Betrieben verwendet werden, so war ursprünglich die Übereinkunft zwischen Hersteller und Behörden, doch inzwischen hat die LaMa-Industrie erkannt, wieviel Geld man damit sparen kann, wenn man die Betriebsbedingungen dem interessierten Käufer gegenüber nur ordentlich verschleiert und dann die Bremsen weglässt...

Viel Erfolg!
Holger

406.120 '72, 440.161 '75, 440.167 '83

Die 3 MBtrac-Grundsätze:
1.) Ein MBtrac ist zwar nicht alles, aber ohne MBtrac ist alles nichts!
woraus folgt:
2.) Ein Leben ohne MBtrac ist möglich - aber sinnlos...
doch zum Glück für die vielen Nicht MBtrac Besitzer:
3.) Nur wer einen MBtrac besitzt, weiß, was allen anderen fehlt...

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#9

Hallo,

hier gibt es, wie so oft im Fahrzeugbau, zwei Maßgebende Seiten:

1. Gesetzgeber
2. Fahrzeughersteller

Das Limit zu 2. (Hersteller) wurde oben bereits genannt (1,5t). Und gilt meiner Ansicht nach für Anhänger (die zum Transport von landwirtschaftlichen Gütern vorgesehen sind).

Aus Sicht des Gesetzgebers Regelt §41 StVZO die Frage:
Dabei spielt es eine wesentliche Rolle, ob es sich um einen Anhänger oder ein angehängtes Arbeitsgerät handelt.

Dort steht unter Abs. 13 Sinngemäß:
"Ungefederte land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsmaschinen, deren Leergewicht das Leergewicht des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigt, jedoch höchstens 3 t erreicht, brauchen keine eigene Bremse zu haben."

Hinweise gibt es auch hier auf Seite 18:
https://im.baden-wuerttemberg.de/fileadm...chuere.pdf

und hier:
http://www.stvzo.de/stvzo/b4.htm

Die o.g. Ausnahmeregelung gilt meiner Ansicht nach z.B. für die ganzen ungebremsten Rundballenpressen etc.

Gruß
Wulf
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#10

Also bei dem Häcksler würde ih mir da garkeine gedanken machen... und 3 to sind ja wirklich nicht die Welt.

in Bayern ist ab 4 to eine Bremse vorgeschrieben. Darunter nicht, also werden ja auch alle unter 4to angehängt.

ich fahre ja sogar meinen 8 to Rückewagen ohne Bremse.

Viele Grüße Michel
Case Farmall 75C

Der neue nach dem Trac....
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#11
YTRAC04 

Hallo Wulf,
danke für den Tip,denke mit §41-13 müsste es Klappen. Lasse es aber bei unserer P-Wache mal durchschauen. Fahrtechnisch merkt man den angehängten Hacker nicht.

Hallo Arnd,
Habe durch Zufall diesen 4-300 mit 125Std bekommen.Max 30cm, Hacktrommel und Einzugsband el. gesteuert. NP 17000 netto. Ist ein 3Punkt, ca1800kg. Habe in auf ein Fahrwerk gebaut und darauf den Kran. Beides zum abbauen. Am Trac habe ich nur neue Einspritzdüsen verbaut und die ESP kpl. überholen lassen +10%. Läuft jetzt super und der Hacker ist kein Problem, bei abfallender Drehzahl stoppt der Einzug bis Drehzahl Max wieder erreicht ist.

Nochmal Danke für eure Hilfe

Gruss Holger

MB Trac 1000, Spaß ohne EndeBig Grin
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