Das MB-trac Forum
Mitfahren bei der Fasnacht / Karneval - Druckversion

+- Das MB-trac Forum (https://www.trac-technik.de/Forum)
+-- Forum: Landtechnik Allgemein (https://www.trac-technik.de/Forum/forumdisplay.php?fid=6)
+--- Forum: Traktoren, Landtechnik, Landwirtschaft und sonstiges (https://www.trac-technik.de/Forum/forumdisplay.php?fid=7)
+--- Thema: Mitfahren bei der Fasnacht / Karneval (/showthread.php?tid=9527)



Mitfahren bei der Fasnacht / Karneval - Welte-Forst - 04.01.2010

Hallo!!!

Ich öffne zwar ein leidiges Thema und vielleicht auch in der falschen Gruppe, aber was muss ich beachten wenn ich mit meinem Schlepper bei Fasnachts- / Karnevalsumzügen mitfahre. Dinge wie Sicherheitspersonen und Unterfahrschutz sind selbstredend.

Gruß Andreas


RE: Mitfahren bei der Fasnacht / Karneval - Mollis - 04.01.2010

Servus
Unsere Landjugend fährt auch jedes jahr in 4-5 Faschingsumzügen mit!
Uns wird das von denn Veranstaltern vorgegeben:
-Der Fahrer muss 18 Jahre alt sein und den entsprechenden Führerschein für das Fahrzeug (Gespann) besitzen.

-Er darf nicht betrunken sein.

-Tüv Abnahme für Anhänger und aufbauten muss jährlich gemacht werden fals gefordert.

-Fahrzeuge müssen Versichert sein also die Normalle Fahrzeugversicherung.

Wir bekamen immer anordnungen von denn Veranstaltern bei einem sogar 10 SeitenRolleyes Als wir uns das dann durchgelesen hatten musten wir feststellen das es ein Auszug des Köllnerfasching war.

Hier die seite im merkblatt stehen unser auflagen die wir erfüllen müssen!
http://www.eg-halla.de/index.php?option=com_content&view=article&id=57&Itemid=80
http://www.eg-halla.de/images/stories/FaZugDatein/Merkblatt%20KFZ_Gutachten%202010.doc


RE: Mitfahren bei der Fasnacht / Karneval - TrackNeuling2010 - 05.01.2010

Ich selbst fahre schons eit eingien Jahren beim Umzug mit.(in Bocholt/Westfalen, www.bokage.de)
Bei uns gelten die grundlegenden Dinge wie :

- Kein Alkohol
- 18 Jahre alt
- Führerschein
- gültige Hu am Schlepper und gültige Zulassung/Versicherung
- Sicherungspersonen an jedem Wagen, welche nicht unter Alkohol stehen sollten.

Desweiteren lasse ich mir zuvor von meiner Versicherung schriftlich ausstellen, da sich mit meinen Schleppern zum Umzug darf. So können sie sich nachher nciht rausreden, wenn doch etwas passieren sollte.-.


Mit Fahren im Karnewalszug was Beachten ? - DomenicPlatz - 01.02.2010

Hallo alle Zusammen,

ich habe hier im Forum mal Gelesen Das Mann 18 Jahre Alt sein muss um im Zug mit zu Fahren.

Nun meine Frage ich war gestern bei uns im Dorf und wollte mich eintragen als Fahrer es hat Geklapt. Auch wenn ich nur 17 jahre alt bin ist das Normal. In Der Stadt darf ich nicht fahren wieso nicht.
Gelten dort Andere Regeln Wie ist Das Bei Euch . Bin schon im Voraus Für Antworten Dankbar . Gruß Domenic question


RE: Mit Fahren im Karnewalszug was Beachten ? - ex Mitglied - 01.02.2010

Moin,

https://www.trac-technik.de/Forum/showthread.php?tid=9527&highlight=Karneval
da steht alles. Smile


RE: Mit Fahren im Karnewalszug was Beachten ? - DomenicPlatz - 01.02.2010

Hallo Mogi-Mog.

Danke schön Für den link .

Gruß Domenic Smile